Die Brunnenbranche wehrt sich mit weiteren Argumenten gegen Pläne der EU-Institutionen, eine Designvorschrift für fest mit Getränkeverpackungen verbundene Verschlüsse zu erlassen. Nach einer Studie zu den bedeutenden ökonomischen und ökologischen Folgen (wir berichteten am Dienstag) meldet der Verband Deutscher Mineralbrunnen (VDM) jetzt, eine derartige Vorschrift verstoße zudem gegen EU-Recht.
Eine solche Verpflichtung – zusätzlich zur Festlegung von Sammelquoten – wäre „eine riesige, unnötige Belastung für zahlreiche kleine und mittlere Getränkeabfüllbetriebe in ganz Europa“ und damit „eine klare Verletzung grundlegender EU-Prinzipien“, erklärt VDM-Geschäftsführer Udo Kremer.
Neue Vorschrift wäre unverhältnismäßig
Dem Rechtsgutachten zufolge würde die Einführung einer Designvorgabe nicht nur gegen das Subsidiaritätsprinzip der EU verstoßen, sondern auch gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Grundrecht der unternehmerischen Freiheit. Tatsächlich würden einer repräsentativen Stichprobenuntersuchung zufolge 96,6 Prozent der zurücklaufenden Einwegplastikflaschen bereits mit Verschlüssen zurückgegeben.
Allein in der deutschen Brunnenbranche wären von der neuen Vorschrift mehr als 200 überwiegend von kleinen und mittleren Unternehmen betriebene Abfülllinien für Einwegplastikflaschen betroffen. Eine verpflichtende Designvorgabe für Verschlüsse würde Kremer zufolge nicht nur die Existenz solcher Unternehmen gefährden, sondern auch zu einer enormen Verschwendung von Ressourcen in ganz Europa führen, während gleichzeitig massive Investitionen zum Aufbau wirksamer Pfand- oder anderer Rücknahmesysteme benötigt würden.
Die zu einem großen Teil mittelständisch geprägten deutschen Mineralbrunnen seien mit rund 12.500 Arbeitnehmern wichtige Arbeitgeber in der Ernährungsindustrie, unterstreicht der VDM.