Der Rat der EU-Mitgliedstaaten hat heute die Einweg-Plastik-Richtlinie verabschiedet. Die Zustimmung der Mitgliedstaaten war der letzte Schritt im europäischen Gesetzgebungsverfahren. Die Richtlinie umfasst unter anderem ein Vermarktungsverbot für bestimmte Einweg-Kunststoffprodukte, die die Meere belasten. Damit will die Europäische Union den Eintrag von Abfällen in die Weltmeere deutlich verringern.
Die Verschlüsse von Einwegflaschen aus Kunststoff müssen nach den neuen EU-Regeln spätestens ab 2025 fest mit der Flasche verbunden sein, damit sie nicht einzeln in der Umwelt landen. Darüber hinaus schreibt die Richtlinie vor, dass Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoffen bis 2023 zu mindestens 30 Prozent aus Rezyklaten, also recycelten Kunststoffen, bestehen müssen. Außerdem wird es künftig möglich sein, bestimmte Branchen stärker an den Kosten für die Beseitigung der Vermüllung zu beteiligen.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Die neuen EU-Vorgaben helfen uns, eine echte Trendwende zu bewirken, hin zu weniger kurzlebigen Verpackungen, weniger Müll und mehr Recycling.“ Die EU stelle sich damit ihrer Verantwortung für die weltweite Verschmutzung der Meere. „Weil dazu vor allem Plastikabfälle beitragen, ist es nur folgerichtig, Einmalgeschirr, –besteck und andere Wegwerfprodukte aus Plastik rasch zu verbieten“, sagt Schulze. In Deutschland sollen diese Produkte bereits vor 2021 aus den Regalen verschwinden.
Die Richtlinie tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Danach haben die EU-Staaten zwei Jahre Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.