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Leitungswasser darf nicht als gesund beworben werden
Gerichtsurteil

Leitungswasser darf nicht als gesund beworben werden

Natürliches Mineralwasser und Trinkwasser aus der Leitung stehen als Lebensmittel in einem wettbewerblichen Verhältnis zueinander. Wasserversorgungsunternehmen müssen sich damit auch an die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften halten und dürfen ihr Leitungswasser nicht als „gesund“ bewerben. Dies hat das Landgericht Landshut in einem aktuellen Urteil entschieden und dem Verband Deutscher Mineralbrunnen (VDM) hinsichtlich der Auffassung zum Nebeneinander von Leitungs- und Mineralwasser Recht gegeben.

Die Absicht sei klar erkennbar, dass Wasserversorger mit ihren Äußerungen eine Förderung des Absatzes von Leitungswasser erzielen wollten, so das Gericht. Beide Lebensmittel hätten danach den strengen Maßgaben der EG-Health-Claims-Verordnung zu entsprechen. Leitungswasser pauschal als gesund oder mineralienhaltig zu bewerben sowie pauschale Aussagen zu seiner vermeintlich positiven Wirkung auf den Körper sind damit nicht zulässig. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Bereits am 7. Dezember 2020 urteilte das Landgericht Hannover, dass gesundheitsbezogene Angaben zur Bewerbung von Leitungswasser nicht zulässig seien. Darüber hinaus wurde auch die Aussage „Trinkwasser ist das am besten kontrollierte Lebensmittel“ vom Gericht als wettbewerbsrechtlich unzulässig eingestuft, da sie den Verbraucher in die Irre führe. Das Urteil des Landgerichts ist bereits rechtskräftig. Der VDM wertet die beiden Urteile als wegweisend für die Branche, da sie wesentliche Fragen zum Nebeneinander von Leitungswasser und natürlichem Mineralwasser beantworteten.

Das Oberlandesgericht München hatte im Frühjahr 2020 zunächst eine einstweilige Verfügung aufgehoben, in der es einem Wasserversorger verboten wurde, Leitungswasser als gesund zu bewerben. Das Landgericht Landshut hat nun in derselben Sache im Rahmen des Hauptsacheverfahrens anders entschieden: Leitungswasser darf nicht ohne Weiteres als gesund beworben werden.

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Leitungswasser darf nicht als gesund beworben werden
Gerichtsurteil

Leitungswasser darf nicht als gesund beworben werden

Natürliches Mineralwasser und Trinkwasser aus der Leitung stehen als Lebensmittel in einem wettbewerblichen Verhältnis zueinander. Wasserversorgungsunternehmen müssen sich damit auch an die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften halten und dürfen ihr Leitungswasser nicht als „gesund“ bewerben. Dies hat das Landgericht Landshut in einem aktuellen Urteil entschieden und dem Verband Deutscher Mineralbrunnen (VDM) hinsichtlich der Auffassung zum Nebeneinander von Leitungs- und Mineralwasser Recht gegeben.

Die Absicht sei klar erkennbar, dass Wasserversorger mit ihren Äußerungen eine Förderung des Absatzes von Leitungswasser erzielen wollten, so das Gericht. Beide Lebensmittel hätten danach den strengen Maßgaben der EG-Health-Claims-Verordnung zu entsprechen. Leitungswasser pauschal als gesund oder mineralienhaltig zu bewerben sowie pauschale Aussagen zu seiner vermeintlich positiven Wirkung auf den Körper sind damit nicht zulässig. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Bereits am 7. Dezember 2020 urteilte das Landgericht Hannover, dass gesundheitsbezogene Angaben zur Bewerbung von Leitungswasser nicht zulässig seien. Darüber hinaus wurde auch die Aussage „Trinkwasser ist das am besten kontrollierte Lebensmittel“ vom Gericht als wettbewerbsrechtlich unzulässig eingestuft, da sie den Verbraucher in die Irre führe. Das Urteil des Landgerichts ist bereits rechtskräftig. Der VDM wertet die beiden Urteile als wegweisend für die Branche, da sie wesentliche Fragen zum Nebeneinander von Leitungswasser und natürlichem Mineralwasser beantworteten.

Das Oberlandesgericht München hatte im Frühjahr 2020 zunächst eine einstweilige Verfügung aufgehoben, in der es einem Wasserversorger verboten wurde, Leitungswasser als gesund zu bewerben. Das Landgericht Landshut hat nun in derselben Sache im Rahmen des Hauptsacheverfahrens anders entschieden: Leitungswasser darf nicht ohne Weiteres als gesund beworben werden.

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