Das Bundeskartellamt hat heute ein Missbrauchsverfahren gegen Coca-Cola Europacific Partners Deutschland eingeleitet. „Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass Coca-Cola durch die Ausgestaltung seiner Konditionen gegenüber dem deutschen Lebensmitteleinzelhandel, insbesondere die Rabattgestaltung, andere Unternehmen in ihren wettbewerblichen Möglichkeiten behindern könnte. Dem werden wir nun näher nachgehen“, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts.
Wie das Bundeskartellamt mitteilt, wird in dem Verwaltungsverfahren zunächst geprüft, ob Coca-Cola in der Kategorie der Cola-Getränke und Softdrinks über eine marktbeherrschende Stellung verfügt und damit besonderen kartellrechtlichen Vorgaben für marktmächtige Unternehmen unterliegt. Ferner will das Amt prüfen, ob die von Coca-Cola gegenüber dem deutschen Lebensmitteleinzelhandel geforderten Konditionen diesen Vorgaben entsprechen. Man werde insbesondere der Frage nachgehen, ob Coca-Cola durch seine Rabattgestaltung Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels dazu veranlasst, seine gesamte Produktpalette auch außerhalb der Cola-Getränke abzunehmen, im Regal zu platzieren und zu bewerben. Die entsprechenden Konditionen könnten bewirken, dass andere Getränkehersteller als Wettbewerber von Coca-Cola auch in benachbarten Märkten in ihren wettbewerblichen Möglichkeiten behindert werden.
Das Bundeskartellamt ermittelt dazu jetzt bei Unternehmen der Getränkeindustrie, beim Lebensmitteleinzelhandel und bei Coca-Cola selbst. Das Unternehmen könne zu allen Punkten umfassend Stellung nehmen, heißt es abschließend.