Von höchsten Richtern in Rechten gestärkt
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) deutlich in ihren Rechten gestärkt. In seinem heute verkündeten Urteil bestätigt das oberste deutsche Gericht die Klagebefugnis der DUH und die Rechtmäßigkeit der ökologischen Marktüberwachung. Hintergrund ist ein seit gut drei Jahren laufender Rechtsstreit mit einem großen Stuttgarter Pkw-Händler, der in seiner Werbung für ein besonders klimaschädliches Pkw-Modell die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen nicht machte. Die DUH hatte ihn im Mai 2016 deswegen abgemahnt.
Der BGH hätte mit seinem Urteil „eine wichtige Grundsatzentscheidung für die Klagebefugnis qualifizierter Einrichtungen insgesamt getroffen“, erklärt Rechtsanwalt Roland Demleitner, der die DUH in dem Verfahren vertritt. Danach dürfe ein klagebefugter Verband, der nachweislich Verbraucherschutzvorschriften durchsetze und in diesem Bereich Wettbewerbsverstöße durch Abmahnungen verfolge, auch Überschüsse aus dieser Tätigkeit erzielen.
Die Deutsche Umwelthilfe kontrolliert nach eigenen Angaben die Einhaltung umweltbezogener Verbraucherschutzvorschriften in etwa 20 Branchen. In der Getränkewirtschaft macht sie vor allem im Thema „Einweg versus Mehrweg“ immer wieder von sich reden. Sie ist – wie unter anderem der GFGH-Bundesverband – Teil der „Mehrweg-Allianz“.