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Strafanzeige gegen Flaschenpost
NGG

Strafanzeige gegen Flaschenpost

Die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) hat Strafanzeige gegen die Geschäftsführer des Getränke-Lieferdienstes Flaschenpost gestellt. Skrupelos und brutal habe der Lieferdienst die Beschäftigungen in seiner Düsseldorfer Filiale an der Wahl eines Betriebsrates zu hindern versucht, so die NGG. Gleich acht Mitarbeiter erhielten zeitgleich die Kündigung – zuerst fristgerechte, danach folgten mindestens vier fristlose Kündigungen. Das Unternehmen versuchte außerdem, die Wahl gerichtlich zu stoppen. Diesen Antrag im Eilverfahren wies das Arbeitsgericht Düsseldorf jedoch ab. 

„Das Unternehmen will die Beschäftigten mit brutalen Wildwest-Methoden an der Ausübung ihrer demokratischen Grundrechte hindern“, sagt Mohamed Boudih, Vorsitzender der NGG.NRW. „Die NGG.NRW wird die Flaschenpost-Belegschaft mit allen Mitteln unterstützen, bis sie einen Betriebsrat gewählt haben und alle Gekündigten NGG-Mitglieder wiedereingestellt sind“, so der Vorsitzende. Alles deute darauf hin, dass Flaschenpost mit den drakonischen Maßnahmen ein abschreckendes Exempel setzen wolle, um die Beschäftigten einzuschüchtern und die Wahl eines Betriebsrates im Keim zu ersticken. 

Anfang Februar machte Flaschenpost bereits Schlagzeilen. Am 9. Februar wurde ein Brandanschlag auf die Dortmunder Filiale des Unternehmens verübt (wir berichteten). 

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Die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) hat Strafanzeige gegen die Geschäftsführer des Getränke-Lieferdienstes Flaschenpost gestellt. Skrupelos und brutal habe der Lieferdienst die Beschäftigungen in seiner Düsseldorfer Filiale an der Wahl eines Betriebsrates zu hindern versucht, so die NGG. Gleich acht Mitarbeiter erhielten zeitgleich die Kündigung – zuerst fristgerechte, danach folgten mindestens vier fristlose Kündigungen. Das Unternehmen versuchte außerdem, die Wahl gerichtlich zu stoppen. Diesen Antrag im Eilverfahren wies das Arbeitsgericht Düsseldorf jedoch ab. 

„Das Unternehmen will die Beschäftigten mit brutalen Wildwest-Methoden an der Ausübung ihrer demokratischen Grundrechte hindern“, sagt Mohamed Boudih, Vorsitzender der NGG.NRW. „Die NGG.NRW wird die Flaschenpost-Belegschaft mit allen Mitteln unterstützen, bis sie einen Betriebsrat gewählt haben und alle Gekündigten NGG-Mitglieder wiedereingestellt sind“, so der Vorsitzende. Alles deute darauf hin, dass Flaschenpost mit den drakonischen Maßnahmen ein abschreckendes Exempel setzen wolle, um die Beschäftigten einzuschüchtern und die Wahl eines Betriebsrates im Keim zu ersticken. 

Anfang Februar machte Flaschenpost bereits Schlagzeilen. Am 9. Februar wurde ein Brandanschlag auf die Dortmunder Filiale des Unternehmens verübt (wir berichteten). 

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