Im Bierkartell-Prozess gab es heute eine überraschende Wendung: Das Oberlandgericht Düsseldorf hat das Verfahren gegen Carlsberg wegen Verjährung eingestellt. Carlsberg und der ehemalige Carlsberg-Deutschlandchef Wolfgang Burgard hatten als einige Brauer Einspruch gegen den Bußgeldbescheid des Kartellamts eingelegt. Jetzt gehen beide straffrei aus.
Ende Februar 2019 hatte die Staatsanwaltschaft noch 250 Millionen Euro Bußgeld für Carlsberg gefordert. Das wäre eine Vervierfachung der ursprünglich angesetzten Kartellstrafe von 62 Millionen Euro. Für den ehemaligen Carlsberg-Deutschland-Chef Wolfgang Burgard forderte die Staatsanwaltschaft ein Bußgeld von 300.000 Euro.
Carlsberg hatte gegen das ursprünglich verhängte Bußgeld von 62 Millionen Euro Berufung eingelegt. Nach einer umfassenden Beweisaufnahme und Zeugenbefragungen zum Bierkartell (2006 bis 2008) geht der Prozess vor dem Oberlandgericht Düsseldorf nun zu Ende.
Die Brauereien Barre, Bitburger, Bolten, Krombacher, Veltins und Warsteiner hatten sich im Rahmen sogenannter Settlements außergerichtlich mit dem Bundeskartellamt geeinigt. Die Radeberger Gruppe hatte ihren Einspruch gegen das Anfang 2014 verhängte Bußgeld von 160 Millionen Euro zurückgezogen und konnte sich dadurch 30 Millionen Euro Zinsen sparen. AB Inbev blieb als Kronzeuge straffrei.