Hohe Strafe für Carlsberg
250 Millionen Euro Bußgeld für Carlsberg hat die Staatsanwaltschaft am heutigen Mittwoch im Bierkartell-Prozess gefordert. Das wäre eine Vervierfachung der ursprünglich angesetzten Kartellstrafe von 62 Millionen Euro. Für den ehemaligen Carlsberg-Deutschland-Chef Wolfgang Burgard fordert die Staatsanwaltschaft ein Bußgeld von 300.000 Euro.
Carlsberg hatte gegen das ursprünglich verhängte Bußgeld von 62 Millionen Euro Berufung eingelegt. Nach einer umfassenden Beweisaufnahme und Zeugenbefragungen zum Bierkartell (2006 bis 2008) geht der Prozess vor dem Oberlandgericht Düsseldorf nun zu Ende. Nächsten Mittwoch wird die Verteidigung ihr Schlussplädoyer vortragen. Mit einem Urteil wird am 20. März gerechnet.
Die Brauereien Barre, Bitburger, Bolten, Krombacher, Veltins und Warsteiner hatten sich im Rahmen sogenannter Settlements außergerichtlich mit dem Bundeskartellamt geeinigt. Die Radeberger Gruppe hatte ihren Einspruch gegen das Anfang 2014 verhängte Bußgeld von 160 Millionen Euro zurückgezogen und konnte sich dadurch 30 Millionen Euro Zinsen sparen. AB Inbev blieb als Kronzeuge straffrei.