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Fresenius-Bio-Siegel neben einem Gerichtshammer
Mineralwasser

Fresenius darf Bio-Siegel weiter vergeben

Das SGS Institut Fresenius darf auch künftig sein Siegel „Premiummineralwasser in Bio-Qualität“ vergeben. Wie das Unternehmen mitteilt, hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Nichtzulassungsbeschwerden der Prozessbeteiligten zurückgewiesen und einer Revision des Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main eine Absage erteilt – unter anderem, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung habe. Damit ist das OLG-Urteil von 2021 weiterhin rechtskräftig, demzufolge das SGS-Prüfprogramm für Biomineralwasser grundsätzlich den Anforderungen entspricht, die der BGH 2012 an die Produktbezeichnung „Bio-Mineralwasser“ gestellt hat. Dagegen hatte Neumarkter Lammsbräu 2018 Klage erhoben.

Lediglich in einem Punkt hatte das OLG die bis dahin in der Branche geltende Rechtsauffassung anders bewertete: Nach Auffassung der Richter darf Mineralwasser mit Bio-Kennzeichnung nicht durch Einsatz von Kies- und Sandfiltern behandelt werden. Dagegen hatten Fresenius und die anderen Prozessparteien eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht. Ziel war, die Fehleinschätzung des Oberlandesgerichtes im Zuge eines Revisionsverfahrens aus der Welt zu schaffen. Selbst das klagende Unternehmen hatte in seinem Schriftsatz an das OLG bestätigt, dass an dem Filterverfahren für das Mineralwasser Volvic nichts auszusetzen sei.

Anforderungskatalog bereits angepasst

Das SGS Institut Fresenius hat nach eigenem Bekunden vorsorglich die Entscheidung des OLG Frankfurt bei der letzten Aktualisierung seines Anforderungskatalogs im Frühjahr 2022 bereits berücksichtigt braucht deshalb trotz der aktuellen BGH-Entscheidung an seinem Auszeichnungs-Konzept nichts zu ändern.

„Auch wenn wir weiterhin von der Rechtsauffassung überzeugt sind, dass die einfache Filtration von Mineralwasser durch Sand und Kies sowohl den gesetzlichen Anforderungen an Mineralwasser allgemein als auch den viel weitergehenden Anforderungen an ein Mineralwasser mit Bio-Kennzeichnung entspricht, können wir mit dem nun rechtskräftigen Urteil gut leben“, erklärt Sebastian Rau, Mineralwasserexperte beim SGS Institut Fresenius.

Das vom Kläger Neumarkter Lammsbräu verwendete Siegel des Vereins „Qualitätsgemeinschaft Bio-Mineralwasser e.V.“ entspreche hingegen aufgrund fehlender klarer Vorgaben für die Wasserbehandlung mittels Filterung noch nicht den Ansprüchen des OLG Frankfurt und sei somit ohne Nachbesserungen des Anforderungskatalogs wettbewerbsrechtlich angreifbar, so SGS Fresenius abschließend.

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Fresenius darf Bio-Siegel weiter vergeben

Das SGS Institut Fresenius darf auch künftig sein Siegel „Premiummineralwasser in Bio-Qualität“ vergeben. Wie das Unternehmen mitteilt, hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Nichtzulassungsbeschwerden der Prozessbeteiligten zurückgewiesen und einer Revision des Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main eine Absage erteilt – unter anderem, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung habe. Damit ist das OLG-Urteil von 2021 weiterhin rechtskräftig, demzufolge das SGS-Prüfprogramm für Biomineralwasser grundsätzlich den Anforderungen entspricht, die der BGH 2012 an die Produktbezeichnung „Bio-Mineralwasser“ gestellt hat. Dagegen hatte Neumarkter Lammsbräu 2018 Klage erhoben.

Lediglich in einem Punkt hatte das OLG die bis dahin in der Branche geltende Rechtsauffassung anders bewertete: Nach Auffassung der Richter darf Mineralwasser mit Bio-Kennzeichnung nicht durch Einsatz von Kies- und Sandfiltern behandelt werden. Dagegen hatten Fresenius und die anderen Prozessparteien eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht. Ziel war, die Fehleinschätzung des Oberlandesgerichtes im Zuge eines Revisionsverfahrens aus der Welt zu schaffen. Selbst das klagende Unternehmen hatte in seinem Schriftsatz an das OLG bestätigt, dass an dem Filterverfahren für das Mineralwasser Volvic nichts auszusetzen sei.

Anforderungskatalog bereits angepasst

Das SGS Institut Fresenius hat nach eigenem Bekunden vorsorglich die Entscheidung des OLG Frankfurt bei der letzten Aktualisierung seines Anforderungskatalogs im Frühjahr 2022 bereits berücksichtigt braucht deshalb trotz der aktuellen BGH-Entscheidung an seinem Auszeichnungs-Konzept nichts zu ändern.

„Auch wenn wir weiterhin von der Rechtsauffassung überzeugt sind, dass die einfache Filtration von Mineralwasser durch Sand und Kies sowohl den gesetzlichen Anforderungen an Mineralwasser allgemein als auch den viel weitergehenden Anforderungen an ein Mineralwasser mit Bio-Kennzeichnung entspricht, können wir mit dem nun rechtskräftigen Urteil gut leben“, erklärt Sebastian Rau, Mineralwasserexperte beim SGS Institut Fresenius.

Das vom Kläger Neumarkter Lammsbräu verwendete Siegel des Vereins „Qualitätsgemeinschaft Bio-Mineralwasser e.V.“ entspreche hingegen aufgrund fehlender klarer Vorgaben für die Wasserbehandlung mittels Filterung noch nicht den Ansprüchen des OLG Frankfurt und sei somit ohne Nachbesserungen des Anforderungskatalogs wettbewerbsrechtlich angreifbar, so SGS Fresenius abschließend.

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