Die Bundesregierung hat heute beschlossen, dass Hersteller von Produkten aus Einwegplastik sich künftig an den Kosten der Abfallbeseitigung in Parks und Straßen beteiligen müssen. Laut dem Gesetzentwurf sollen die Hersteller eine jährliche Abgabe in einen Fonds einzahlen, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird. Zu den betroffenen Produkten zählen neben Zigarettenkippen, To-Go-Becher und Einmal-Essensbehältern auch Einweg-Getränkeflaschen. Das Gesetz muss allerdings noch Bundestag und Bundesrat passieren.
Gegen Ressourcenverschwendung und Umweltverschmutzung
„Wer sein Geschäft darauf stützt, Wegwerfprodukte aus Plastik auf den Markt zu bringen, soll sich an den Sammlungs- und Reinigungskosten der Kommunen beteiligen“, erklärt Bundesumweltministerin Steffi Lemke den Vorstoß. Mit dem neuen Gesetz steuere man der Ressourcenverschwendung und Umweltverschmutzung entgegen und entlaste zugleich Städte und Gemeinden. „Nicht Wegwerfplastik, sondern Mehrweg soll der neue Standard werden“, so Lemke.
Die Abgabe soll erstmals im Frühjahr 2025 fällig werden und bemisst sich auf der Basis der 2024 in Verkehr gebrachten Produktmenge. Die konkrete Höhe der Abgabensätze steht noch nicht fest. Nach ersten Schätzungen werden sich die Einnahmen des Fonds auf bis zu 450 Millionen Euro jährlich belaufen. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Einwegkunststoffrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Kritik kommt aus den Verbänden
In der Industrie stößt das Vorhaben auf Kritik. Der Vorschlag einer Sonderabgabe komme zur Unzeit, „weil die deutsche Wirtschaft vollständig damit ausgelastet sei, den Betrieb trotz explodierender Energiepreise aufrecht zu erhalten“, heißt es in einer Pressemeldung, die eine Allianz verschiedener Verbände herausgegeben hat, darunter der Handelsverband Deutschland (HDE) und die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE). Zudem verursache das Gesetz unnötige Bürokratiekosten für die Unternehmen, so die Verbände, die stattdessen auf eine Regelung zwischen Privatwirtschaft und den Kommunen pochen – ohne Einbeziehung des Bundesumweltministeriums und des Umweltbundesamts.
Kritisiert wird auch, dass der Entwurf keine Ausnahme für pfandpflichtige Einweg-Getränkeflaschen enthält. Das Pfandsystem in Deutschland sorge dafür, dass „die Vermüllung durch Getränkeflaschen aus Kunststoff stark reduziert wird“, betont Peter Feller, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BVE. Zwar sehe der Vorschlag unterschiedliche Abgabensätze für pfandpflichtige und nicht bepfandete Flaschen vor, das genüge jedoch nicht. „Für Hersteller von bepfandeten Getränkeflaschen bedeuten die Registrierung, Meldung und Abwicklung einen erheblichen bürokratischen Aufwand“, so Feller. Er fordert eine „Bagatellgrenze“ für Produkte, die weniger als ein Prozent des Abfall-Aufkommens ausmachen.