Viele Brauereigasthöfe sind in Not. Bis vor wenigen Tagen hatten sie auf staatliche Hilfsgelder gehofft, doch jetzt droht der Bund sie davon abzuschneiden. Wie der Bayerische Brauerbund meldet, sollen Brauereigasthöfe als „Mischbetriebe“ durchs Raster fallen. Weil sie neben der Gastronomie und Hotellerie auch eine handwerkliche Brauerei betreiben, hätten sie nur eine Chance auf staatliche Unterstützung, wenn der Außer-Haus-Verkauf der Brauerei an den Handel maximal 20 Prozent des Gesamtumsatzes ausmacht. Durch das ohnehin wenig gewinnträchtige Geschäft mit Flaschenbier könnten diese handwerklich arbeitenden Brauereien die enormen Verluste jedoch bei weitem nicht kompensieren, kritisiert Stefan Stang, Hauptgeschäftsführer Private Brauereien Bayern, die Überlegungen des Bundes.
Hilfen waren zugesichert
„Für die vielen Brauereigasthöfe ist das ein herber Rückschlag“, sagt Lothar Ebbertz, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Brauerbundes. Erst vor wenigen Tagen sei Hoffnung aufgekeimt, dass auch die Brauereigasthöfe die für das Gastgewerbe geschnürten Hilfspakete bekommen würden. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hatte laut dem Verband den Brauern persönlich zugesichert, der Bund habe klargestellt, dass auch Mischbetrieben des Ernährungshandwerks November- und Dezemberhilfe zugestanden werde. Hierzu zählten auch „Brauereien mit einer selbst betriebenen gastronomischen Einrichtung“, wie es im Schreiben des Ministers wörtlich heißen soll. Doch jetzt drohe der Bund die aufkeimende Hoffnung auf die dringend benötigten Hilfsgelder im Keim zu ersticken, so der Bayerische Brauerbund.
„Offensichtliche Ungerechtigkeit“
Eine „offensichtliche Ungerechtigkeit“ beklagt auch der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern und kommentiert die Haltung des Bundes mit völligem Unverständnis. Ausdrücklich sehe der Gesetzgeber eine Sonderregelung für Gastronomiebetriebe vor, die ihre Leistungen auch im Außerhausverkauf anbieten, so Dehoga Bayern-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert. Bis Corona seien gastgewerbliche Betriebe auch seitens der Politik aufgefordert worden, sich zusätzliche wirtschaftliche Standbeine zu schaffen und dies solle diesen Vorzeigebetrieben nun ausgerechnet zum Verhängnis werden. Wenn Bäckereien und Konditoreien richtigerweise für ihre geschlossenen Cafés Hilfsgelder abrufen können, dann sei es nur recht und billig, auch den staatlicherseits stillgelegten Brauereigasthöfen in dieser für sie existenzgefährdenden Lage zu helfen, so Geppert.