Vertreter der Hersteller von Bio-Mineralwasser zweifeln, auch nach dem offiziellen Ende des Rechtsstreits, an der generellen Zulässigkeit des Siegels „Premiummineralwasser in Bio-Qualität“, das das SGS Institut Fresenius vergibt. Nachdem der Bundesgerichtshof eine Revision des entsprechenden Urteils vom Oberlandesgericht Frankfurt/Main zurückgewiesen hat, zeigte sich das Institut laut einer Pressemitteilung darin bestätigt, sein Siegel weiter vergeben zu dürfen. Nach Auffassung von Fresenius entspricht sein Prüfprogramm für Biomineralwasser grundsätzlich den Anforderungen, die der BGH 2012 an die Produktbezeichnung „Bio-Mineralwasser“ gestellt hat (wir berichteten).
Branchenexperten bezeichnen die Pressemitteilung von Fresenius als „abmahnwürdig“. Auch die Qualitätsgemeinschaft Bio-Mineralwasser teilt die Auffassung von Fresenius nicht. In einem internen Schreiben an ihre Partner und Unterstützer, das Getränke News vorliegt, weist ihr geschäftsführender Vorstand Manfred Mödinger insbesondere darauf hin, dass das Gericht die Vergabe der Auszeichnung an die Danone-Marke Volvic in seinem Urteil schon allein deshalb untersagte, weil schon die Filterung des von Natur aus in Volvic enthaltenen Arsens gegen die Verbraucher-Erwartung an Bio-Mineralwasser verstoße. Zusätzliche Argumente seien im Prozess zwar vorgebracht worden, das OLG entschied aber nicht im Einzelnen darüber, weil es das ausgesprochene Verbot bereits wegen des verhandelten Punkts für ausreichend erachtete.
Zusätzlich führt Mödinger ins Feld, die Zurückweisung einer Revision dürfe „nicht mit einem Urteil in der Sache verwechselt werden“. Sie bedeute nur, dass die Gründe für eine Revision nicht vorlagen wie zum Beispiel die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache. Mit der eigentlichen Thematik „Bio-Mineralwasser“ habe sich der BGH überhaupt nicht weiter befasst. Das Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 29.4.2021 sei deshalb entscheidend.
Der Streit wird wohl – vorläufig abseits der Gerichte – doch weitergehen.