Das Landgericht München I hat seine Entscheidung im Streit um die Werbung für die Biermarke Benediktiner vertagt. Sie wurde ursprünglich für Freitag, 14. Juli, angekündigt. Wie das Gericht mitteilt, wird in der Angelegenheit zunächst ein Sachverständigengutachten eingeholt, das helfen soll, die Klage einer mutmaßlichen Verbrauchertäuschung zu prüfen. Zudem hat die Kammer den Parteien empfohlen, den Rechtsstreit über einen Vergleich zu beenden.
Hintergrund ist die Klage des Abmahnvereins „Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs“ gegen die Brauerei Lich. Der Vorwurf lautete, die Bewerbung von Benediktiner mit dem Kloster Ettal und den bayerischen Alpen im Hintergrund erwecke den Eindruck, es handle sich bei dem Bier um ein in Bayern produziertes Produkt. Tatsächlich werde es aber im hessischen Lich gebraut.
Vergleich „bereits vor Monaten angeboten“
Benediktiner Weissbräu begrüßt den aktuellen Beschluss ausdrücklich. Den Vergleich habe man der Wettbewerbszentrale „bereits vor Monaten angeboten“, unterstreicht Holger Pfeiffer, Geschäftsführer von Benediktiner Weissbräu, in einem heute veröffentlichten Statement. „Unser Vergleichsangebot, das das Landgericht München durchweg positiv eingestuft hat, hatte die Klägerin bedauerlicherweise zurückgewiesen“, ergänzt er, will sich darüber hinaus aber nicht zu dem Fall äußern.
Die Bitburger Braugruppe, zu der die Brauerei Lich gehört, vermarktet Benediktiner im Auftrag der Benediktiner Weißbräu GmbH, eines gemeinsamen Unternehmens der Ettaler Klosterbetriebe und der Bitburger Braugruppe. Die vorgeworfene Herkunftstäuschung hat die Braugruppe bereits im Mai zurückgewiesen. Die Hinweise auf Ettal erfolgten in zulässiger Weise, da sich dort der Geschäftssitz des Unternehmens befinde.
Das Bier werde zudem aufgrund eines Vertrags mit dem Benediktiner-Kloster in Ettal nach dessen Rezept und unter dessen Kontrolle gebraut, so das Unternehmen. Auf dem Etikett und in der gesamten Kommunikation der Marke sei zudem der Hinweis „Gebraut in Lich“ deutlich zu sehen.