Die Verhandlungen über die Zusammenarbeit der beiden neu gegründeten Mehrwegflaschen-Pools, der Gesellschaft für Mehrweg-Management (Gemema) und des Mehrwegpools der Brauwirtschaft (MPB), sind offenbar gescheitert. Die Vertreter beider Pools haben ihre Gespräche aufgrund unterschiedlichen Verständnisses einer branchenweiten Poollösung beendet. Dies teilt der Brauereiverband NRW den Geschäftsleitungen der Mitgliedsbetriebe in einem aktuellen Schreiben mit, das Getränke News vorliegt.
Keine Einigung über Mitsprache
„Die Parteien konnten sich nicht über die Möglichkeiten der Mitsprache der Poolteilnehmer einigen“, so Dr. Lothar Ebbertz, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Brauerbundes. „Die Gemema startet ihren Pool mit der 0,33-Liter-Longneckflasche, wir werden uns andere Gebinde vornehmen. Wir haben aber beide das gleiche Ziel, nämlich den nachhaltigen Mehrweg-Kreislauf in Deutschland zu stabilisieren und zu fördern. Deshalb werden wir auch in Zukunft mit der Gemema in Kontakt bleiben“, erklärt Ebbertz gegenüber Getränke News. Der Brauereiverband NRW weist in seinem Schreiben noch einmal darauf hin, dass seitens der MPB ein grundsätzlich demokratischer Ansatz gewählt wurde, der für alle gängigen Einheitsmehrweggebinde und deren Verwender offen ist, während die Gemema eine Lösung verfolge, die sich auf ein Gebinde konzentriere, das wenigen Marktteilnehmern erlaube, dieses Gebinde zu dominieren.
Gemema offen für weitere Brauereien
Der MPB-Pool wurde im September 2020 vom Bayerischen Brauerbund, dem Brauereiverband NRW und der Sozietät Norddeutscher Brauereiverbände gemeinsam mit sechs Brauereien als Genossenschaft gegründet, während zuvor der Gemema-Pool von der Bitburger Braugruppe, Krombacher, Radeberger Gruppe und Warsteiner als GmbH & Co. KG gegründet wurde (wir berichteten). Bei dem Genossenschaftspool ist jeder Teilnehmer gleichberechtigt, bei der Gemema sind die Stimmrechte je nach Gesellschafteranteil unterschiedlich. Die Gemema sei jedoch offen für weitere Getränkehersteller. Voraussetzung für eine Teilnahme an dem Pool sei das Bekenntnis zu den klar definierten Regeln, die die Gesellschaft festgelegt hat, heißt es.
Poolvertrag um Sonderkündigungsrecht ergänzt
„Mir ist wichtig zu betonen, dass wir den Einstieg für alle weiteren potenziellen Poolteilnehmer aus der gesamten Getränkebranche, also auch für Hersteller alkoholfreier Getränke, so einfach wie möglich gestalten – unabhängig von Größe, Volumina, etc.“, sagt Hans Baxmeier, Geschäftsführer der Gemema. Um auch für kleinere Abfüller attraktiv zu sein, seien für diese beispielsweise ein Sonderkündigungsrecht und Regelungen für die Teilnahme an den Fachbeiräten vereinbart worden, so Baxmeier. Der Einführungsprozess des Flaschenpools soll offen und transparent gestaltet werden. „Sobald wir den 0,33-Liter-Longneck-Pool erfolgreich managen, werden wir über weitere Poolflaschenarten entscheiden. Denn wir wollen eine ganzheitliche zukunftsfähige Lösung für unser gesamtes Mehrweg-System“, erklärt Baxmeier.
Der Artikel wurde am 22. Januar aufgrund einer Pressemitteilung der Gemema aktualisiert.