Das Bundeskartellamt hat die Gründung einer gemeinsamen Einkaufsgesellschaft durch die Warsteiner Brauerei Haus Cramer KG und die Karlsberg Holding GmbH erlaubt. Somit werden Karlsberg und Warsteiner im Einkauf fortan näher zusammenrücken. „Wir haben das Vorhaben sowohl mit Blick auf die Absatz- als auch die Beschaffungsseite eingehend geprüft. Im Ergebnis haben wir weder im Bereich Bier noch im Bereich nicht-alkoholische Kaltgetränke durchgreifende wettbewerbliche Bedenken“, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
Auf allen in Frage kommenden Märkten seien größere Wettbewerber aktiv, die gemeinsamen Marktanteile lägen nicht im problematischen Bereich und auch anderweitige kartellrechtliche Probleme seien nicht ersichtlich. „Sollte die Einkaufsgesellschaft allerdings um weitere Gesellschafter erweitert werden, müsste das Vorhaben mit Blick auf das Kartellverbot und ggf. auch fusionskontrollrechtlich erneut überprüft werden“, erklärt Mundt.
Kooperationen müssen hierzulande den Maßgaben des Kartellverbots entsprechen und unterliegen je nach Ausgestaltung zusätzlich der Fusionskontrolle. Relevant für die Beurteilung sind laut Bundeskartellamt zunächst die erreichten Marktpositionen der Beteiligten sowohl in der Rolle als Einkäufer als auch als Anbieter der Produkte. Sei die Marktposition der Beteiligten begrenzt, würden wettbewerbsbeschränkende Auswirkungen des gemeinsamen Einkaufs jedoch unwahrscheinlich, heißt es.
Warsteiner und Karlsberg würden zwar Bier und Biermischgetränke produzieren und vertreiben, Karlsberg auch in relevantem Umfang Mineralwasser und andere nicht-alkoholische Getränke, beide Unternehmen gehörten als Mittelständler schon zu den größeren, nicht aber zu den ganz großen Brauereien in Deutschland, so das Bundeskartellamt.