Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat der Absenkung der Biersteuer zugestimmt. Das teilen die Privaten Brauereien Deutschland mit. Demnach wird die Biersteuermengenstaffel in ihrer Fassung vor 2004 wiederhergestellt, allerdings nur befristet für die Jahre 2021 und 2022.
Laut dem Verband wird damit einer jahrelangen Forderung der Privaten Brauereien entsprochen. Die Politik erkenne damit „die existenzgefährdende Situation der mittelständischen Brauwirtschaft durch die Corona-Pandemie, aber auch die wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung des Nahrungsmittels Bier“ an, kommentiert Geschäftsführer Roland Demleitner die Entscheidung.
Erleichterung für 95 Prozent der Betriebe
Die um 6 bis 9 Prozentpunkte ermäßigten Sätze sind – wie bisher – auf kleine, unabhängige Brauereien mit einer Gesamtjahreserzeugung von weniger als 200.000 Hektolitern beschränkt. Von den Entlastungen profitieren rund 95 Prozent der bundesweit über 1.500 Brauereien. Die Ersparnis addiert sich in den beiden Jahren auf insgesamt ca. 6,9 Millionen Euro. Nach Plänen des Bundesfinanzministeriums müssen die Unternehmen die Anwendung nicht selbst beantragen, sondern können mit einer automatischen rückwirkenden Erstattung rechnen.
Auch nach Entspannung der Corona-Lage bleibe die wirtschaftliche Situation für Deutschlands überwiegend mittelständisch geprägte Brauwirtschaft schwierig, unterstreicht Roland Demleitner. Die nun beschlossene Senkung der Grundbelastung könne „für unternehmerischen Aufwind“ sorgen, so der Verbandschef.
Verband fordert Steuersenkung über 2022 hinaus
Abschließend kündigen die Privaten Brauereien an, sich dafür einzusetzen, dass die Biersteuermengenstaffel über die Befristung hinaus dauerhaft wiederhergestellt wird. Die im Biersteuergesetz vorgesehenen ermäßigten Sätze sollten helfen, die größenbedingten Wettbewerbsnachteile kleiner, unabhängiger Brauereien zumindest teilweise auszugleichen. Dieser wirtschaftspolitische Zweck bleibe auch nach 2022 bestehen.