Der Bundesrat wird am kommenden Freitag über eine Ausweitung der Pfandpflicht im PET- und Dosensegment beraten. Zudem soll über eine Kennzeichnung von Einweg und Mehrweg auf dem Produkt sowie über eine Rücknahme der geplanten steuerlichen Schlechterstellung von Mehrweg-Poolflaschen abgestimmt werden. Zur Debatte steht eine von den Ländern Hessen und Baden-Württemberg vorgelegte Entschließung, die bereits den Umwelt-, den Finanz- und den Wirtschaftsausschuss passiert hat.
Konkret geht es zunächst um die Forderung, die Pfandpflicht unabhängig von der Getränkeart auf alle Getränkedosen und Einweg-Kunststoffflaschen auszudehnen, soweit dem keine technischen oder hygienischen Gründe entgegenstehen. So wird etwa seit vielen Jahren der Umgang mit PET-Flaschen für Fruchtsaft diskutiert, die bislang nicht der Pfandpflicht unterliegen. Voraussetzung für die Umsetzung wäre allerdings, dass auf den Einsatz von Polyamid als Sauerstoffbarriere verzichtet würde, da das Material das Rezyklat verunreinigen und für das sogenannte Bottle-to-Bottle-Recycling wertlos machen würde.
Kennzeichnung auf Verpackung ausdehnen
Die zweite große Forderung bezieht sich auf die Kennzeichnung von Einweg und Mehrweg auf den Verpackungen. Laut einer aktuellen Verbraucherbefragung des Arbeitskreises Mehrweg bietet die seit gut einem Jahr geltende Kennzeichnung am Verkaufsregal Konsumenten nicht ausreichend Orientierung. Zudem soll dem Entwurf zufolge die Pfandhöhe auf den Flaschen und den Kästen angegeben werden.
Als Drittes bittet laut der Entschließung der Bundesrat den Bund, in Abstimmung mit den Ländern Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass Mehrweg-Poolflaschen nicht gegenüber Individualflaschen steuerrechtlich schlechter gestellt werden. Wie Ende letzten Jahres bekannt wurde, sollen laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs Rückstellungen für Einheitsleergut aufgelöst werden. Den Brauereien drohen damit Steuerzahlungen in Millionenhöhe.
Benachteiligung von Poolflaschen nicht akzeptabel
Branchenkenner halten für wahrscheinlich, dass die Entschließung im Bundesrat eine Mehrheit bekommt. Dafür spricht das inzwischen recht hohe Gewicht der Grünen in der Länderkammer. In diesem Falle wird das Papier zur Stellungnahme und weiteren Bearbeitung bei der Bundesregierung eingereicht. Ob sie die Vorschläge in die Gesetzgebung geben wird, ist freilich offen. Möglich ist auch, dass nur ein Teil der Forderungen am Ende realisiert werden.
Erfreut zeigt sich jetzt bereits Günther Guder, geschäftsführender Vorstand des Verbands Pro Mehrweg. Es sei höchst erfreulich, dass der Bundesrat sich mit diesen Themen befasst. Insbesondere die Benachteiligung von Poolflaschen bei den Pfandrückstellungen sei eine schwer hinzunehmende Ungerechtigkeit. Es sei „schön, dass die Länder das auch so sehen“, so Guder.