Im monatelangen Ringen um den Erhalt der Pfandrückstellungen für besonders umweltfreundliche Einheitsflaschen zeichnet sich nach langen Verhandlungen nun endlich eine Lösung ab: Wie Branchenkreise bestätigen, plant das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in Abstimmung mit den Ländern, den Getränkeherstellern durch eine neue Vereinfachungsregelung zu ermöglichen, Einheitsflaschen wie etwa NRW, Euro oder Longneck steuerbilanziell weiterhin so zu behandeln wie Individualflaschen.
Wie berichtet hatte das Finanzministerium im Februar 2019 unter Verweis auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes zu einem hessischen Mineralbrunnen die bis dahin geltende Regelung zur Bildung von Pfandrückstellungen für Einheitsflaschen aufgehoben – mit der Folge, dass die Rückstellungen in dreistelliger Millionenhöhe hätten aufgelöst und Individual- und Einheitsleergut buchungsmäßig hätten getrennt werden müssen. Weil das in der betrieblichen Praxis – vor allem bei der Rückführung des Leergutes – zu einem nicht mehr beherrschbaren Mehraufwand und einer Belastung für das gesamte Mehrwegsystem führen würde, arbeiten die Finanzministerien von Bund und Ländern nun an einer Vereinfachungsregelung für die Branche. Diese soll es den Getränkeherstellern ermöglichen, Einheitsleergut weiterhin wie Individualleergut zu behandeln. Brauereien, Brunnen oder AfG-Hersteller, die ihre Rückstellungen für Standardflaschen dennoch auflösen wollen, könnten dies in einem mehrjährigen Gleitflug tun. Die Betriebe haben also Wahlfreiheit.
Positive Signale aus Berlin
Vor allem der Deutsche Brauer-Bund (DBB) und der Verband der Privaten Brauereien hatten sich in Zusammenarbeit mit anderen Getränkeverbänden und dem GFGH-Bundesverband für den Erhalt der bisherigen Bilanzierungspraxis eingesetzt. Unterstützt wurden sie dabei unter anderem von der Gewerkschaft NGG und der Deutschen Umwelthilfe, aber auch von Seiten der Politik. Im branchenübergreifenden Mehrweg-Bündnis sieht man die neuen Signale aus Berlin und den Bundesländern sehr positiv, will die Neuregelung aber abschließend erst bewerten, wenn sie gegen Ende des Jahres auf dem Tisch liegt. „Wir sind als Verband seit über einem Jahr im Gespräch mit den Finanzministerien von Bund und Ländern“, bestätigt ein Sprecher des Deutschen Brauer-Bundes auf Anfrage. „Es ist erfreulich, dass das Bundesfinanzministerium die Problematik für das Mehrwegsystem erkannt hat und gemeinsam mit der Getränkewirtschaft und den Ländern sehr konstruktiv an einer guten Lösung für die Zukunft arbeitet.“
Pool-Genossenschaft verliert ein Argument
Durch die aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzministeriums dürfte dem neu gegründeten „MPB Mehrwegpool der Brauwirtschaft eG“ eine wesentliche Arbeitsgrundlage entzogen worden sein. Anfang September wurde er als Genossenschaft vom Bayerischen Brauerbund, vom Brauereiverband NRW und der Sozietät Norddeutscher Brauereiverbände gemeinsam mit sechs kleineren Brauereien gegründet (wir berichteten). Die Beteiligten gingen davon aus, dass das Bundesfinanzministerium an seinen Plänen festhalte, die Rückstellungen für Einheitsgebinde aufzulösen. Durch Prägungen sollten die Poolflaschen zivilrechtlich klar als Eigentum der Genossenschaft gekennzeichnet werden. Damit wollte man die Finanzministerien des Bundes und der Länder überzeugen, den Brauereien die Pfandrückstellungen auch künftig zu erhalten.