Das Mineralwasser der Marke Volvic trägt zurecht das Qualitätssiegel mit der Auslobung „Premiummineralwasser mit Bio-Qualität“ von SGS Institut Fresenius. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main heute in einem Urteil eindeutig und ohne Einschränkungen klargestellt.
Demnach entspricht das Prüfprogramm von Fresenius vollumfänglich den Anforderungen, die der Bundesgerichtshof bereits in seinem Urteil 2012 an die Produktbezeichnung „Biomineralwasser“ gestellt hat. Natürliche Mineralwässer, die den umfangreichen Kriterienkatalog des Instituts erfüllen, dürfen als „Premiummineralwasser mit Bio-Qualität“ beworben werden.
Die bayerische Brauerei Neumarkter Lammsbräu hatte in Abstimmung mit dem von der Inhaberfamilie Ehrnsperger gegründeten Lizenzverein Qualitätsgemeinschaft Biomineralwasser dagegen geklagt. Vor Gericht musste Neumarkter Lammsbräu in allen Punkten eine Niederlage hinnehmen.
Weitere Brunnen interessiert
„Wir begrüßen die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main. Mit diesem Urteil stärkt das Gericht unseren ganzheitlichen und wissenschaftlich fundierten Prüfansatz für Bio-Qualität von Natürlichem Mineralwasser“, sagt Sebastian Rau, Mineralwasserexperte bei Fresenius. „Weitere Mineralbrunnen haben bereits Prüfungen nach unserem Kriterienkatalog angestoßen und wollen demnächst ihre Produkte mit dem Qualitätssiegel ‚Premiummineralwasser mit Bio-Qualität‘ kennzeichnen.“ Ganz konkret habe Riha WeserGold eine neue Mineralwasserquelle erschlossen und werde ab September 2019 sein Mineralwasser der Marke NaturQuelle im Handel als „Premiummineralwasser in Bio-Qualität“ anbieten.
Auslöser für das Verfahren war eine Klage von Neumarkter Lammsbräu. Der Getränkehersteller hatte mehrfach versucht, die Kompetenz für Mineralwasseranalytik von SGS Fresenius in Frage zu stellen und das Prüfsiegel der Qualitätsgemeinschaft Biomineralwasser als einzig rechtmäßige Zertifizierung darzustellen. Die Richter am Landgericht Frankfurt haben hier nun Klarheit geschaffen und wettbewerbsrechtlich entschieden, dass mehrere Zertifizierungssysteme für Biomineralwasser am Markt zulässig sind.
Bereits am 9. Juli 2019 hatte das Landgericht Hamburg die Qualitätsgemeinschaft Bio-Mineralwasser unter anderem verurteilt, ihr wettbewerbsrechtlich unlauteres Verhalten in Form von herablassenden Äußerungen gegenüber Fresenius unter Androhung von Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro zu unterlassen. Außerdem stellte das Gericht klar, dass dem Institut der Schaden zu ersetzen sei, der durch die herablassenden Äußerungen entstanden ist und noch entsteht.
Lammsbräu kündigt Berufung an
(Aktualisierung 4.9., 19 Uhr) Mit dem Urteil ist offenbar das letzte Wort noch nicht gesprochen; vielmehr hat Neumarkter Lammsbräu inzwischen angekündigt, gegen das erstinstanzliche Urteil in Berufung zu gehen. Verschiedene Bio- und Mineralwasserexperten, die Lammbräu befragt habe, teilten die Meinung, dass die beiden von Fresenius ausgegebenen Labels „Natürlich Bio“ und „Premiummineralwasser in Bio-Qualität“ sowie die damit ausgezeichneten Produkte „eine Reihe von Defiziten“ aufwiesen, die in Widerspruch zu den Anforderungen der BGH-Entscheidung von 2012 und zu Verbrauchererwartungen stünden. Zudem habe ja auch das Landgericht Hamburg in seinem Urteil vom 9. Juli 2019 bereits „offensichtliche Defizite“ festgestellt.