SGS-Label kein „Schein-Bio-Siegel“
Im Streit der Qualitätsgemeinschaft Bio-Mineralwasser mit dem Fresenius-Institut und dem Danone-Konzern hat das Landgericht Hamburg der Klage von Fresenius in wesentlichen Punkten stattgegeben. Die Richter erlaubten den Öko-Pionieren zwar eine differenzierte Kritik an dem Siegel von SGS Fresenius, verboten aber die Äußerung allzu drastischer Vorwürfe. Das geht aus einer Pressemeldung der Qualitätsgemeinschaft hervor. Inzwischen hat auch der Kläger eine Stellungnahme zu dem gestern verkündeten Urteil abgegeben.
Demnach hat das Gericht der Qualitätsgemeinschaft die über zwei Pressemitteilungen verbreiteten abwertenden Botschaften als unlauteren Wettbewerb bei Androhung von Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro verboten. Zudem habe das Gericht den Verein zum Schadensersatz verurteilt, teilt Fresenius mit.
Konkret ging es um die Behauptung, das Fresenius-Label sei ein „Schein-Bio-Siegel“. Auch die Aussage, das SGS Institut Fresenius passe die Zertifizierung und ihren Umfang den Anforderungen seiner Kunden individuell an und schließe damit die Aberkennung des Labels praktisch aus, verboten die Richter.
„Reihe von Defiziten“ darf unterstellt werden
Hingegen ist es laut dem Urteil auch künftig zulässig, darauf aufmerksam zu machen, dass das von SGS Institut Fresenius vergebene Label ‚Premiummineralwasser in Bio-Qualität‘ „eine Reihe von Defiziten“ aufweise, die „in klarem Widerspruch zu den Anforderungen der BGH-Entscheidung ‚Biomineralwasser‘ aus dem Jahr 2012 und zu Verbrauchererwartungen“ stünden, hebt die Qualitätsgemeinschaft Bio-Mineralwasser hervor. Gleiches gelte für Produkte, die diese Bezeichnung tragen.
Von Defiziten könne nicht gesprochen werden, unterstreicht hingegen Fresenius in seiner Stellungnahme. Wegen dieser Bewertung des Gerichts prüft das Institut nach eigenem Bekunden die Möglichkeit, in Berufung zu gehen. Das Prüfprogramm „Premiummineralwasser in Bio-Qualität“ erfülle in vollem Umfang die Anforderungen, die der Bundesgerichtshof in seinem Urteil 2012 an eine Verwendung des Begriffs Biomineralwasser gestellt habe, betont SGS-Mineralwasserexperte Sebastian Rau. In Teilen überträfen die Kriterien diese sogar.
Streit schon seit Ende 2018
Hintergrund des nun gefällten Urteils: Die Qualitätsgemeinschaft hatte die Öffentlichkeit im Dezember letzten Jahres mit zwei Pressemitteilungen über die laufende Klage von Neumarkter Lammsbräu gegen die deutschen Tochtergesellschaften der internationalen Unternehmen Danone und SGS Institut Fresenius wegen der Verwendung der Labels „Natürlich Bio“ und „Premiummineralwasser in Bio-Qualität“ bei der Danone-Marke Volvic informiert. SGS hatte sich gegen einige Punkte dieser kritischen Information gewehrt.
Wer Bio wirklich ernst nehme, müsse „die Bio-Prinzipien gegen Angriffe und Aufweichung verteidigen“, erklärt Dr. Franz Ehrnsperger, Vorsitzender der Qualitätsgemeinschaft Bio-Mineralwasser, die Haltung seines Vereins gegenüber den großen Wettbewerbern. Dabei dürfe man sich „auch von Großkonzernen nicht einschüchtern lassen“. Nach seiner Aufassung zeigt das Urteil, dass „das Gericht offenbar ebenfalls zentrale Defizite beim Fresenius-Label sieht“.
Dieser Artikel wurde erstmals am gestrigen Dienstag, 9. Juli, bei uns veröffentlicht. Wegen der heute eintreffenden Stellungnahme des SGS Instituts Fresenius haben wir die Meldung aktualisiert.