Der Streit zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und Lidl um die Kreislaufflasche des Discounters eskaliert weiter: Wie die DUH mitteilt, hat sie heute vor dem Landgericht Berlin Klage gegen Lidl eingereicht. Zuvor hatte der Umweltschutzverein Lidl bereits juristisch aufgefordert, seinen Vorwurf von Falschbehauptungen gegenüber der DUH zurückzuziehen. Dem sei Lidl aber nicht nachgekommen.
„Dass Lidl von uns kommunizierte Kritikpunkte in der Öffentlichkeit als Falschbehauptungen abtut, ist nicht akzeptabel und diskreditiert unser Bemühen, Transparenz zu schaffen. Deshalb sehen wir uns zu einem rechtlichen Handeln gezwungen“, erklärt Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH. Es gehe der DUH um „eine faktenbasierte Diskussion über die Umweltauswirkungen von Getränkeverpackungen“, daher sei es wichtig, auf Nachteile der als besonders ökologisch beworbenen Kreislaufflasche aufmerksam zu machen.
Zugleich wirft Metz dem Lidl-Management vor, auf mehrfache Einladung zum Dialog nicht eingegangen zu sein und stattdessen seinerseits juristisch gegen die DUH vorzugehen. Die von Lidl in der letzten Woche verfügte Abmahnung stuft die DUH als kleinliches Vorgehen gegen zwei „grammatikalische Spitzfindigkeiten“ ein, das zeige, dass man bei dem Discounter nicht an einem faktenbasierten Austausch interessiert sei. Gleichwohl erklärt sich der Verein bereit, zukünftig angepasste Formulierungen zu verwenden. Trotz der „juristischen Retourkutsche“ erneuert die DUH in ihrer heutigen Meldung ihre Einladung an Lidl zum Dialog bei einem regionalen Mineralbrunnenbetrieb.