Bierkartell: Alles wieder auf Null
Das Kartellverfahren gegen Carlsberg Deutschland und seinen früheren Geschäftsführer Wolfgang Burgard läuft wieder an. Wegen einer mehrmonatigen Erkrankung eines Senatsmitglieds muss die Hauptverhandlung von vorn beginnen (wir berichteten).
Wie das Oberlandesgericht Düsseldorf mitteilt, war am gestrigen Dienstag der erste Verhandlungstag. Die strafprozessualen Regeln erlaubten es nicht, die bisherige Hauptverhandlung fortzusetzen, heißt es. Es sei daher auch die Beweisaufnahme zu wiederholen. Für die nächsten Monate bis Mitte Januar 2023 hat der Vorsitzende des 6. Kartellsenats, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Prof. Dr. Ulrich Egger, insgesamt 18 Termine festgelegt.
Das Bundeskartellamt hatte Ende 2013/Anfang 2014 gegen mehrere Brauereien, Verbände und Führungskräfte wegen verbotener Preisabsprachen Geldbußen von insgesamt 338 Millionen Euro verhängt. Die Bußgeldbescheide des Bundeskartellamts sind weitgehend rechtskräftig. Durch Urteil vom 3. April 2019 hatte der 4. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf das Verfahren wegen Verjährung eingestellt.
Nachdem der Bundesgerichtshof diese Entscheidung durch Beschluss vom 13. Juli 2020 aufgehoben hatte, ist nun erneut vor dem 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf zu verhandeln. Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die von dem Bundeskartellamt erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht. Auch im Bußgeldverfahren gilt die Unschuldsvermutung.