Christian Vogler, Wirt des Münchner Augustinerkellers, gewinnt die Corona-Klage gegen die Versicherungskammer Bayern, die ihm die Entschädigung aufgrund der Pandemie-bedingten Betriebsschließung nicht zahlen wollte. Heute hat die auf Versicherungsrecht spezialisierte 12. Zivilkammer des Landgerichts München I der Klage stattgegeben. Die Versicherung muss nun 1,01 Millionen Euro Entschädigung an den Wirt einer der größten Biergärten Münchens zahlen.
Christian Vogler hatte kurz vor dem Shutdown im März eine Versicherungspolice abgeschlossen, um sich gegen eine Betriebsschließung abzusichern. Der Versicherer wollte dennoch nicht zahlen, weil lediglich eine behördlich angeordnete Schließung auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes versichert war, das Coronavirus im Vertrag jedoch nicht explizit genannt ist. Das bewertet das Landgericht anders und sieht im vorliegenden Fall eine Leistungspflicht der Versicherung, zumal der Vertrag am 4. März, also während der Pandemie und mit Hinblick darauf, abgeschlossen wurde.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege habe ab dem 21. März den klägerischen Betrieb aufgrund des Coronavirus geschlossen. Entgegen der Ansicht der beklagten Versicherung komme es auf die Rechtsform und die Rechtmäßigkeit der Anordnung nicht an, so die Kammer. Der Kläger habe auch nicht gegen die Anordnungen vorgehen müssen. Zudem sei es nicht erforderlich, dass das Coronavirus im Betrieb des Klägers auftrete, denn nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen komme es lediglich darauf an, dass der Betrieb des Klägers aufgrund des Infektionsschutzgesetzes geschlossen worden sei. Dies sei der Fall gewesen, so das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Versicherung will laut Bild-Zeitung nun „die Möglichkeit der Berufung nutzen“.
Inzwischen sind laut Landgericht München in dem Verfahrenskomplex Betriebsschließungsversicherung insgesamt 86 Klagen eingegangen.