Die Cola-Orangen-Limonade „Paulaner Spezi“ darf weiter so heißen. Die auf Marken- und Wettbewerbsrecht spezialisierte 33. Zivilkammer des Landgerichts München I hat heute entschieden, dass die 1974 getroffene Vereinbarung zwischen der Paulaner Brauerei und der Augsburger Brauerei Riegele weiter gilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Vereinbarung von 1974 sei nicht als Lizenzvertrag, sondern als Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarung auszulegen, so die Kammer. Hierfür spreche bereits, dass die ursprünglich vorgesehene Überschrift des Vertragsdokuments noch vor Vertragsunterzeichnung von „Lizenzvertrag“ in „Vereinbarung“ abgeändert worden sei, sowie weitere Begleitumstände des Vertragsschlusses. So sei damals mit der Vereinbarung eine endgültige Beilegung bestehender Streitigkeiten zwischen den beiden Brauereien beabsichtigt gewesen. Im Vertrauen darauf habe Paulaner erhebliche Investitionen in den Aufbau ihrer Marke getroffen.
Nach Auffassung des Gerichts sind markenrechtliche Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarungen – im Gegensatz zu Lizenzverträgen – nicht ordentlich kündbar. Denn die Schutzdauer eingetragener Markenrechte könne durch einfache Gebührenzahlung unbegrenzt verlängert werden, so die Kammer. Für eine außerordentliche Kündigung habe es keinen Anlass gegeben, da Paulaner sich stets vertragstreu verhalten habe.
Gegen eine einmalige Gebühr erhielt das Vorgängerunternehmen Paulaner-Salvator Thomasbräu damals die Erlaubnis, die Marke zu nutzen. Laut Auffassung des Brauhauses Riegele ist aber Paulaner nicht der rechtmäßige Nachfolger dieser früheren AG.
Bei dem Verfahren geht es um sehr viel Geld: Laut Angaben des Gerichts produziert Paulaner jährlich etwa 900.000 Hektoliter seines Spezis. Riegele stünden bei dieser Menge jährlich 4,5 bis 5 Millionen Euro an Lizenzgebühren zu. Der Streitwert des Verfahrens ist auf 10 Millionen Euro beziffert. Die 1974 geleistete einmalige Zahlung soll laut Medienberichten lediglich 10.000 D-Mark betragen haben.
Über Spezi
Kurz nach dem 2. Weltkrieg hat das Brauhaus Riegele in Augsburg ein Bier unter dem Namen Spezi auf den Markt gebracht. Dieser Begriff wurde warenzeichenrechtlich im Jahre 1956 geschützt, zusammen mit dem Slogan „ein Spezi muss dabei sein“.
Als einer der ersten Brauereien, hat das Unternehmen Riegele in dieser Zeit mit der Herstellung alkoholfreier Getränke begonnen. In vielen bayerischen Gaststätten wurde zu dieser Zeit Cola und Orangenlimonade gemischt. Das brachte die Brauerei auf die Idee, ein fertig gemischtes Getränk anzubieten. Der Erfolg war durchschlagend. Die Cola-Orangenlimonade Original Spezi war geboren.
Nachdem die Brauerei alleine nicht in der Lage war, ein größeres Gebiet zu bedienen, suchte man gleichgesinnte Partner. Diese füllten Spezi in Lizenz ab und bearbeiteten den Markt so erfolgreich, dass 1977 ein eigener Verband gegründet wurde. Heute bearbeiten unter der Lizenz des Verbandes acht Abfüller den deutschen Markt. Einzige Ausnahme: Paulaner