Der Deutsche Brauer-Bund (DBB) kritisiert die heute im Bundeskabinett beschlossene Zuckersteuer scharf. Eine Abgabe auf gesüßte Getränke würde Verbraucher und Getränkewirtschaft in wirtschaftlich schwierigen Zeiten massiv belasten, ohne dass es für die Gesundheit der Menschen irgendeinen erkennbaren Nutzen gebe, kommentiert DBB-Hauptgeschäftsführer Holger Eichele die Entscheidung. „Auf die Brauereien rollen aktuell massive Kostensteigerungen zu – diese neue Abgabe wäre ein Desaster für die Betriebe.“
Eine Lenkungssteuer sei zudem auch gar nicht notwendig, glaubt man bei der Branchenvertretung. Die Getränkewirtschaft habe längst erfolgreich gehandelt – der Zuckergehalt marktrelevanter Erfrischungsgetränke sei seit 2018 um rund 15 Prozent reduziert worden. „Jede Woche kommen neue Zero-Produkte auf den Markt. Diese Erfolge darf man nicht ignorieren.“
450 Millionen jährlich für die Staatskasse
Nach langen Verhandlungen hat die Bundesregierung am heutigen Mittwoch die Eckpunkte für den Bundeshaushalt 2027 und die Gesundheitsreform auf den Weg gebracht. Dabei soll eine gestaffelte Steuer auf zuckergesüßte Getränke erst ab Januar 2028 kommen, nicht – wie ursprünglich vorgesehen – bereits ab 2027. Die Bundesregierung spricht im Übrigen bewusst von einer „Abgabe“, weil diese anders als eine „Steuer“ nicht in den Bundeshaushalt fließt, sondern zweckgebunden für Gesundheitsförderung eingesetzt werden soll. Die Einnahmen werden auf jährlich 450 Millionen Euro geschätzt.
Wie die Abgabe konkret ausgestaltet wird, ist derzeit noch offen. Die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eingesetzte „Finanzkommission Gesundheit“ hatte eine mit dem Zuckergehalt ansteigende Steuer vorgeschlagen, die sich an dem Modell von Großbritannien orientiert.
Demnach sollten Getränke mit weniger als 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter steuerfrei bleiben. Bei 5 bis unter 8 Gramm würden 26 Cent Steuer je Liter Getränk fällig, bei 8 Gramm Zucker und mehr dann 32 Cent. Die Höhe soll jährlich an die Inflation angepasst werden. Ausgenommen sind 100-Prozent-Fruchtsäfte und Getränke mit Süßstoffen. Um den Anreiz zur Umstellung der Rezepturen auf weniger Zucker zu maximieren, soll die Steuer beim Hersteller erhoben werden, der das Getränk auf den Markt bringt.
Auch Spirituosen sollen teurer werden
Zu den heute beschlossenen Maßnahmen zählt auch eine Erhöhung der Alkohol- und der Tabaksteuer, wie von der Finanzkommission Gesundheit vorgeschlagen. Konkret empfiehlt die Kommission, den Regelsteuersatz für Spirituosen in den Jahren 2027 bis 2029 um jeweils 5,50 Euro, 3,50 Euro und 4,- Euro pro Liter Reinalkohol zu erhöhen.
Damit wären für die Jahre 2027 bis 2029 bei vollständiger Preisweitergabe durchschnittliche jährliche Preissteigerungen für Spirituosen um etwa 17 Prozent im ersten und jeweils 10 Prozent in den beiden Folgejahren zu erwarten. Eine Erhöhung der Biersteuer, die allein den Ländern zugutekommt, ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Wein soll weiterhin nicht besteuert werden.
























































































