Ab dem 1. Juli 2027 sollen zuckerhaltige Getränke mit einer Verbrauchsteuer von bis zu 38 Cent pro Liter belastet werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, der Getränke News vorliegt. Mehrere unionsgeführte Bundesministerien haben jedoch Einwände erhoben, weshalb das Verfahren vorerst gestoppt wurde. Der Deutsche Brauer-Bund, Private Brauereien Deutschland und der Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie warnen vor höheren Verbraucherpreisen und zusätzlichen Bürokratiekosten.
Der Entwurf sieht drei Steuersätze vor: Bei einem Zuckergehalt von fünf bis unter sieben Gramm pro 100 Milliliter sollen 26 Cent pro Liter fällig werden, bei sieben bis unter zehn Gramm 32 Cent und ab zehn Gramm 38 Cent. Der gesamte Zuckergehalt, einschließlich des natürlich enthaltenen Zuckers, wäre maßgeblich. Süßstoffe bleiben steuerfrei.
Die Steuer soll gezuckerte Erfrischungsgetränke sowie bestimmte Konzentrate und Getränkezubereitungen erfassen. Bei Letzteren richtet sich die Steuer nach dem Zuckergehalt des trinkfertigen Getränks gemäß dem vom Hersteller oder Importeur angegebenen Mischungsverhältnis.
Ausnahmen für Bier und Säfte
Bier und alkoholhaltige Biermischgetränke sind von der Steuer ausgenommen. Auch alkoholfreies Bier, alkoholfreier Wein und alkoholfreier Schaumwein bleiben steuerfrei. Frucht- und Gemüsesäfte sowie daraus hergestellte Schorlen sollen ebenfalls steuerfrei bleiben, sofern sie keinen zugesetzten Zucker enthalten.
Übliche alkoholfreie Biermischgetränke dürften aufgrund ihrer zolltariflichen Zuordnung ebenfalls ausgenommen sein. Fassbrausen und Malzgetränke fallen jedoch unter die Steuer, sofern sie den vorgesehenen Mindestzuckergehalt erreichen.
Für Brauereien betrifft die geplante Steuer ein Geschäftsfeld, das angesichts des rückläufigen Bierabsatzes an Bedeutung gewonnen hat. Viele Betriebe haben ihr Angebot um alkoholfreie Erfrischungsgetränke erweitert, darunter Limonaden, Cola, Eistee und Kombucha. „Erfrischungsgetränke sind für viele Betriebe zu einem zweiten Standbein geworden. Vor diesem Hintergrund beobachten wir die Steuerpläne mit großer Sorge“, erklärt Holger Eichele, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes.
Der Verband Private Brauereien Deutschland lehnt das Vorhaben ebenfalls ab. Geschäftsführer Roland Demleitner verweist auf die zusätzliche Umsatzsteuerbelastung: „Die vorgesehenen Steuersätze von bis zu 0,38 Euro pro Liter sind enorm, zumal auf die Zuckergetränkesteuer als Preisbestandteil auch noch die geltende Umsatzsteuer von 19 % erhoben wird. “
Fruchtsaftverband bezweifelt gesundheitspolitische Ziele
Der Entwurf nennt als Ziele zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt, einen geringeren Zuckerkonsum und Anreize für Hersteller, ihre Rezepturen zu verändern. Die Einnahmen sollen die geringere Kürzung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds gegenfinanzieren. Für 2028 kalkuliert der Entwurf mit rund 1,2 Milliarden Euro Steuereinnahmen.
Der Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie bezweifelt, dass gesundheitspolitische Ziele im Vordergrund stehen. Präsident Heinrich Prinz Reuss erklärt: „Die Politik bleibt die Erklärung schuldig, warum die erwarteten Einnahmen dauerhaft auf hohem Niveau bleiben sollen. “ Der Verband hält die Berechnungen zudem für nicht nachvollziehbar.
Nach seinen Angaben wurden die betroffenen Wirtschaftskreise bislang nicht am Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Er fordert ein transparentes Verfahren, eine belastbare Folgenabschätzung und eine umfassende Beteiligung der Lebensmittelwirtschaft, bevor über Einführung und Ausgestaltung entschieden wird.
Steuerlager und neue Meldepflichten
Die Erhebung soll über ein System mit Steuerlagern und Steueraussetzung erfolgen. Herstellung, Verarbeitung und Lagerung wären damit zunächst ohne Zahlung der Steuer möglich. Die Steuer entsteht grundsätzlich bei der Überführung der Getränke in den steuerrechtlich freien Verkehr.
Für 2027 beantragte Erlaubnisse sieht der Entwurf eine Übergangsregelung vor. Sie sollen unter Widerrufsvorbehalt zunächst auch ohne die vorgesehenen Nachweise und übrigen Voraussetzungen erteilt werden können.
Der Verband Private Brauereien Deutschland hält den Start zum 1. Juli 2027 dennoch für nicht umsetzbar. Die erforderliche IT müsse sowohl in den Betrieben als auch bei der Zollverwaltung erst geschaffen werden. Der Fruchtsaftverband verweist zusätzlich auf notwendige Vorläufe für Rezepturanpassungen, Produktionsprozesse, Lieferketten, Kennzeichnung und Verträge.
Holger Eichele kritisiert ebenfalls die Vorbereitungszeit: „Weder der Zoll noch die Betriebe bekommen ausreichend Zeit, sich vorzubereiten. “ Nach seiner Darstellung müsste die Steuer zunächst über ein Papierverfahren abgewickelt werden, bis die behördlichen IT-Systeme einsatzbereit seien. Auch die im Entwurf angesetzten Bürokratiekosten hält er für unterschätzt.
Der Entwurf beziffert den jährlichen Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft auf rund 2,3 Millionen Euro und den einmaligen Aufwand auf rund 940.000 Euro. Für die Verwaltung werden jährlich rund 16,4 Millionen Euro und einmalig rund 5,3 Millionen Euro angesetzt. Die Regelungen sollen für kleine und mittlere Unternehmen ebenso gelten wie für Großunternehmen.
Nach den Getränke News vorliegenden Informationen hatte das Finanzministerium ausgewählten Ressorts lediglich 24 Stunden zur Rückmeldung eingeräumt. Wann und in welcher Form der Entwurf dem Bundestag zugeleitet wird, ist nach dem vorläufigen Stopp offen.

























































































