Die geplante Zuckersteuer führt zu Konflikten in der Bundesregierung. Landwirtschafts- und Ernährungsminister Alois Rainer (CSU) fordert Änderungen an den Plänen des Bundesfinanzministeriums. Auch Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) lehnt die Steuer in der aktuellen Form ab, berichtet die „Bild“.
Das Bundesfinanzministerium plant, die Steuer auf mehr Getränke auszuweiten als ursprünglich vorgesehen. Neben zuckergesüßten Erfrischungsgetränken sollen auch Fruchtnektare, Smoothies, Milchmischgetränke, pflanzliche Milchalternativen sowie alkoholfreie Biere und Weine besteuert werden. Getränke mit Süßungsmitteln sollen ebenfalls erfasst werden, während reine Fruchtsäfte und Milch ausgenommen bleiben.
Das Eckpunktepapier sieht je nach Zuckergehalt drei Steuersätze von 26, 32 und 38 Cent pro Liter vor. Die Steuer soll ab 4,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter greifen. Für Getränke mit Süßungsmitteln wären 26 Cent pro Liter fällig. Damit geht das Finanzministerium über den ursprünglichen Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit hinaus, die zwei Steuerstufen ab fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter und eine Ausnahme für Süßungsmittel vorsah.
Rainer kritisiert in einem Schreiben an das Finanzministerium, dass die Eckpunkte „deutlich über die Empfehlungen“ der Finanzkommission hinausgehen. Berechnungen des Wirtschafts- und des Landwirtschaftsministeriums zufolge könnten allein aus der Besteuerung von Erfrischungsgetränken rund zwei Milliarden Euro pro Jahr eingenommen werden. Das übersteigt die bisher zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung eingeplanten 650 Millionen Euro für 2027 und mindestens 450 Millionen Euro jährlich ab 2028. Zudem sieht Rainers Ministerium durch die Besteuerung von Süßungsmitteln einen geringeren Anreiz für Hersteller, Zucker durch Süßungsmittel zu ersetzen.
Das Finanzministerium verfolgt mit dem neuen Modell neben gesundheitspolitischen auch fiskalische Ziele. Das Eckpunktepapier nennt die Generierung von Einnahmen für den Bundeshaushalt als Ziel. Mehrere Abgeordnete der Unionsfraktion sollen die Steuer in dieser Form ebenfalls ablehnen.
Die Ausgestaltung der Zuckersteuer hat sich in den letzten Monaten deutlich verändert. Im Frühjahr war eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ab 2028 vorgesehen. Der Bundestag beschloss im Juli das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und schuf damit den Rahmen für ein weiteres Gesetzgebungsverfahren. Inzwischen strebt die Bundesregierung eine Einführung bereits 2027 an. Ein konkretes Gesetz zur Zuckersteuer liegt jedoch noch nicht vor.
Der Deutsche Brauer-Bund warnte bereits vor einer kurzfristigen Einführung. Hauptgeschäftsführer Holger Eichele sagte im Juli im Interview mit Getränke News: „Hier geht es allein um mehr Steuereinnahmen – auf Kosten einer Branche, die sich ohnehin in einer schwierigen Lage befindet. “ Der Verband fordert ausreichend Vorbereitungszeit und hält einen Start frühestens zum 1. Januar 2028 für realistisch.
Die nun bekannt gewordenen Eckpunkte dürften noch erheblich verändert werden. Während die grundsätzliche Einführung einer Zuckersteuer politisch bereits entschieden ist, bleiben Steuergegenstand, Höhe, Ausnahmen und der genaue Starttermin weiterhin offen.

























































































