Krombacher verzichtet künftig auf das Mehrwegzeichen mit dem Schriftzug „Für die Umwelt“ auf Flaschenetiketten und Sixpack-Verpackungen. Die Brauerei reagiert damit auf neue Vorgaben für Umweltwerbung. Grundsätzlich können Getränkehersteller das Zeichen weiterhin nutzen, müssen es jedoch zertifizieren lassen.
Grundlage ist die deutsche Umsetzung der EmpCo-Richtlinie (wir berichteten). Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Anforderungen für freiwillige Nachhaltigkeitssiegel. Solche Siegel dürfen dann nur verwendet werden, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem basieren oder staatlich festgelegt sind.
Der Arbeitskreis Mehrweg stuft das Zeichen wegen des Schriftzugs „Für die Umwelt“ als Nachhaltigkeitssiegel ein. Gemeinsam mit dem SGS Institut Fresenius hat er ein Zertifizierungsverfahren entwickelt. Das Mehrwegzeichen bleibt erlaubt, doch seine Nutzung erfordert künftig eine erfolgreiche Prüfung.
Nach Angaben des Arbeitskreises verwenden rund 250 Unternehmen das Zeichen auf mehr als 600 Marken. Die meisten dürften die Zertifizierung anstreben. Tobias Bielenstein, Leiter der Geschäftsstelle des Arbeitskreises, rechnet jedoch damit, dass einige Unternehmen darauf verzichten.
Was wird zertifiziert?
Die Zertifizierung bestätigt nicht, dass eine Verpackung in jeder Hinsicht umweltfreundlich ist. „Technisch gesehen bescheinigt sie die Konformität der Verpackung mit dem Standard des Mehrwegzeichens“, erklärt Bielenstein.
Der Arbeitskreis bezieht die Aussage „Für die Umwelt“ vor allem auf die Vermeidung von Verpackungsabfällen. Voraussetzung ist ein funktionierendes Mehrwegsystem, in dem die Gebinde zurückgeführt, gereinigt und wiederbefüllt werden. Das Zeichen soll keine umfassende Aussage über alle Umweltauswirkungen treffen, etwa zu Flaschengewicht oder Transportwegen. Der Standard legt Mindestumlaufzahlen und typische Werte für verschiedene Verpackungstypen fest. Abweichungen müssen begründet werden.
Audit anhand von Dokumenten
Das SGS Institut Fresenius prüft die Einhaltung der Standards durch ein Dokumentenaudit. Eine Besichtigung der Abfüllbetriebe ist im regulären Verfahren nicht vorgesehen.
Unternehmen müssen alle Verpackungen auflisten, die das Mehrwegzeichen tragen, sowie Abfüllstandorte, Lohnabfüller, Pfandhöhe und die Zugehörigkeit zu einem Pool- oder eines extern betriebenen Mehrwegsystems angeben. Bei individuellen Gebinden sind Nachweise über Rücknahme, Reinigung, Wiederbefüllung und Aussortierung erforderlich. Dazu können Lieferscheine, Leergutkonten, Reinigungsprotokolle oder Unterlagen von Recyclingunternehmen eingereicht werden. Auch die durchschnittliche Umlaufzahl der Verpackungen muss dokumentiert werden.
Für Abfüller, die ausschließlich Gebinde eines geprüften Pools nutzen, ist das Verfahren einfacher. In diesem Fall liefert der Poolbetreiber einen Teil der Nachweise.
Bielenstein hält die Dokumentenprüfung für ausreichend. „Auch bei einem Vor-Ort-Audit würde der Auditor dieselben Dokumente prüfen“, sagt er. Der Unterschied liege lediglich darin, dass der Auditor bei einem Betriebsbesuch die Mehrweganlage sehen könnte.
Nach der Anmeldung erstellt SGS ein Angebot. Nimmt das Unternehmen dieses an, reicht es die geforderten Unterlagen digital ein. Nach erfolgreicher Prüfung stellt SGS das Zertifikat aus. Der Arbeitskreis Mehrweg übermittelt anschließend eine aktualisierte Nutzungsvereinbarung.
Kosten zwischen 690 und 1.680 Euro
Das Audit kostet je nach Umfang zwischen 690 und 1.680 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Unternehmen, die ausschließlich Verpackungen eines geprüften Pools nutzen, zahlen 690 Euro. Für individuelle Mehrweggebinde fallen 990 Euro an. Unternehmen mit mehreren Standorten oder verbundenen Firmen zahlen 1.680 Euro. Hinzu kommt eine Verwaltungsgebühr von 150 Euro, die entfällt, wenn sich das Unternehmen in den letzten Jahren an der freiwilligen Finanzierung des Zeichens beteiligt hat.
Das Zertifikat gilt drei Jahre. Danach ist eine erneute Prüfung nötig. Wesentliche Änderungen müssen während der Laufzeit gemeldet werden. Erfüllt ein Unternehmen die Anforderungen nicht mehr, kann ihm die Nutzung des Zeichens untersagt werden.
Bis zu 20 Prozent könnten verzichten
Wie viele Unternehmen die Zertifizierung tatsächlich durchführen lassen, ist noch unklar. „Wir gehen davon aus, dass 15 bis 20 Prozent der bisherigen Verwender aussteigen könnten“, sagt Bielenstein.
Für bestehende Verwender gibt es eine Übergangsregelung. Wer sich rechtzeitig zum Audit anmeldet, kann die Prüfung auch nach dem 27. September abschließen. Dabei handelt es sich nicht um eine Verlängerung der gesetzlichen Frist, sondern um eine Regelung innerhalb des privaten Zertifizierungssystems. Bielenstein hält dies für rechtlich zulässig. Der Arbeitskreis erwartet, dass die meisten Audits vor dem Stichtag abgeschlossen werden.
Europäische Kennzeichnung ab 2029
Ab 2029 soll eine einheitliche europäische Kennzeichnung für Mehrwegverpackungen verpflichtend werden. Das deutsche Mehrwegzeichen könnte dann ergänzend genutzt werden.
Ursprünglich sah der Arbeitskreis die Zertifizierung als Übergangslösung. Inzwischen haben mehrere Unternehmen signalisiert, dass sie das zertifizierte Mehrwegzeichen auch nach Einführung der europäischen Kennzeichnung als zusätzliches Gütesiegel verwenden wollen. „Das wäre vergleichbar mit dem Umweltengel, den es für Mehrweg-Verkaufsverpackungen nicht gibt“, sagt Bielenstein.
Getränkehersteller müssen sich kurzfristig zwischen Zertifizierung und Verzicht entscheiden. Krombacher hat sich gegen die weitere Nutzung entschieden. Mehrere große Mineralbrunnen sowie größere und mittelständische Brauereien haben hingegen eine Zertifizierung angekündigt.

























































































