Weichenstellung für Mehrweg
Die Entscheidung der Finanzministerien von Bund und Ländern zur zukünftigen steuerlichen Behandlung von Mehrwegflaschen wird von den Verbänden der Getränkewirtschaft begrüßt. Getränkehersteller, die Einheitsleergut verwenden, haben nun die Wahl, dieses bilanzsteuerlich entweder weiterhin wie Individualleergut zu behandeln oder die in der Vergangenheit dafür gebildeten bilanziellen Rückstellungen in jährlichen Raten aufzulösen.
„Dies ist ein guter Kompromiss und eine wichtige Weichenstellung für das umweltfreundliche Mehrwegsystem“, erklärten der Deutsche Brauer-Bund, der Verband der Privaten Brauereien Deutschland, der Verband Deutscher Mineralbrunnen, die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke, der Verband der Deutschen Fruchtsaft-Industrie und der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels in einer gemeinsamen Mitteilung. „Die Vereinfachungsregelung für die Bilanzierung der Milliarden in Deutschland in Umlauf befindlichen Mehrwegflaschen ist ein wichtiger Schritt auf unserem gemeinsamen Weg, unser weltweit einmaliges Mehrwegsystem in Deutschland fit zu machen für die Zukunft.“ Jetzt komme es darauf an, die Regelungen im Sinne des Mehrwegsystems in der Praxis auch zur Anwendung zu bringen, so die Verbände.
Bewährte Praxis beibehalten
Mit einem diese Woche vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten Schreiben wird bundesweit eine Vereinfachungsregelung eingeführt, die es allen Getränkeherstellern und -abfüllern erlaubt, die über Jahrzehnte bewährte Praxis, für jede Art von Mehrwegflaschen Rückstellungen zu bilden, weiterzuführen. Die Anwendung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes von 2013, die eine buchungsmäßige Trennung von Individual- und Einheitsleergut verlangt, hätte in den praktischen Abläufen der Getränkebetriebe zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand geführt und das Mehrwegsystem dadurch massiv belastet.
Mehrwegpool ohne Arbeitsgrundlage?
Durch die aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzministeriums dürfte dem neu gegründeten „MPB Mehrwegpool der Brauwirtschaft eG“ eine wesentliche Arbeitsgrundlage entzogen worden sein. Anfang September wurde er als Genossenschaft vom Bayerischen Brauerbund, vom Brauereiverband NRW und der Sozietät Norddeutscher Brauereiverbände gemeinsam mit sechs kleineren Brauereien gegründet (wir berichteten). Die Beteiligten gingen davon aus, dass das Bundesfinanzministerium an seinen Plänen festhalte, die Rückstellungen für Einheitsgebinde aufzulösen. Durch Prägungen sollten die Poolflaschen zivilrechtlich klar als Eigentum der Genossenschaft gekennzeichnet werden. Damit wollte man die Finanzministerien des Bundes und der Länder überzeugen, den Brauereien die Pfandrückstellungen auch künftig zu erhalten.
Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums finden Sie hier.