Der Bundesrat hat heute der Einführung des Nutri-Scores zugestimmt. Die auch als „Lebensmittelampel“ bezeichnete Nährwertkennzeichnung beschreibt die Zusammensetzung von Lebensmitteln mittels einer Farbskala, die von einer positiven grünen A-Bewertung bis zur roten E-Bewertung für eher ungünstige Inhaltsstoffe reicht. Mit dem Votum der Länderkammer kann die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Sie soll am Tag darauf in Kraft treten. Voraussichtlich werden Hersteller den Score ab Anfang November rechtssicher auf ihre Produkte drucken können.
Allerdings ist die Nutzung des Nutri-Scores laut der Bundesregierung in Deutschland freiwillig, da das geltende EU-Recht eine verpflichtende nationale Anwendung nicht ermöglicht. In den EU-Mitgliedsstaaten Frankreich und Belgien wird der Score bereits verwendet. In Spanien, Portugal, den Niederlanden sowie der Schweiz wird eine erweiterte Nährwertkennzeichnung diskutiert.
Freiwilligkeit reicht Verbraucherschützern nicht
Grundsätzlich positiv bewertet Foodwatch die Entscheidung des Bundesrats. Die freiwillige Einführung reicht der Verbraucherschutzorganisation aber nicht aus. Sie fordert daher Bundesernährungsministerin Julia Klöckner auf, die deutsche EU-Ratspräsidentschaft dafür zu nutzen, die Farbkennzeichnung europaweit verpflichtend einzuführen. Im Kampf gegen Fettleibigkeit und damit verbundene Krankheiten wie Typ-2-Diabetes brauche es zudem weitere gesetzliche Regulierungen, etwa Beschränkungen der an Kinder gerichteten Werbung für ungesunde Lebensmittel.
Foodwatch warnt zudem vor einer Verwässerung des Nutri-Scores: Die „Lebensmittellobby“ arbeite bereits mit Hochdruck daran, die Berechnungsgrundlage der Ampel-Kennzeichnung so zu verändern, dass unausgewogene Produkte gesünder abschneiden – selbst einige Zuckergetränke bekämen dann eine grüne Ampel.