Viel diskutiert, jetzt am Start: In den letzten drei Jahren hat die europäische Verpackungsverordnung PPWR die Gemüter in der Getränkebranche kräftig erhitzt – bis hin zur Befürchtung, sie könne das deutsche Mehrwegsystem ins Wanken bringen. Mit dem gerade verabschiedeten Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG), das im August in Kraft tritt, wird die PPWR nun nach einigen Anpassungen in deutsches Recht umgesetzt – und die Resonanz in der Branche ist gar nicht einmal so schlecht. „Gemischte Gefühle“ könnte man sie zusammenfassen.
Kritik gibt’s, wie so oft, vor allem an der zunehmenden Bürokratie. Sogar von einem „fundamentalen Wandel in der Verpackungspolitik“ spricht in diesem Kontext Tobias Bielenstein, Sprecher der Genossenschaft Deutscher Brunnen (GDB). Bisher sei die deutsche Gesetzgebung in dem Thema vom „Vertrauen ins Gelingen geprägt“ gewesen, man habe der Wirtschaft zugetraut, dass sie es selbst managen kann. Die EU-Politik habe nun mit der Auflage „Ihr müsst jeden Schritt nachweisen“ das „Misstrauen institutionalisiert“. Die Folge laut Bielenstein: Jeder, der Verpackungen herstellt, hat deutlich mehr Aufwand. Immerhin habe aber der deutsche Gesetzgeber das VerpackDG „recht pragmatisch und so bürokratiearm wie möglich“ umgesetzt.
„Nicht nur Sonntagsreden“
Die neue Regelung werde den bürokratischen Aufwand erhöhen, glaubt auch Holger Eichele, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bunds (DBB), und kritisiert die enthaltenen Dokumentationspflichten. „Der Kampf gegen die überbordende Bürokratie darf sich nicht nur auf Sonntagsreden beschränken, die Politik muss handeln“, bedauert er eine in dem neuen Gesetz „eindeutig verpasste Chance“.
Als Blaupause könnte das vor Jahren eingerichtete Verpackungsregister „Lucid“ dienen, hofft indessen Dirk Reinsberg, geschäftsführender Vorstand des GFGH-Bundesverbands. Dort müssen Unternehmen, die mit Ware befüllte Verpackungen erstmals in Verkehr bringen, sich registrieren – was online und kostenfrei möglich ist. „Das muss der Maßstab sein, wie wir mit sich ändernden Prozessen umgehen“, meint Reinsberg.
Zudem müsse sichergestellt werden, dass Mehrfach-Registrierungen und -Meldungen bei verschiedenen Behörden unterblieben. Der Verbandschef zeigt sich aber „sehr zuversichtlich“, dass die Zentrale Stelle Verpackungsregister, die künftig in dem Thema eine entscheidende Rolle spiele, genau diesen Ansatz verfolge und den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich halten werde.
Wichtige Details bleiben im Dunkeln
Kritik kommt vom GFGH-Bundesverband allerdings am mangelnden „handwerklichen Geschick“, mit dem die PPWR aufgesetzt worden sei: Obwohl der neue rechtliche Rahmen am 12. August in Kraft tritt, seien „entscheidenden Regelungsinhalte nicht definiert und nicht bekannt“, beklagt Reinsberg. Der europäische Gesetzgeber halte selbstgesetzte Fristen und Termine nicht ein und lasse die Betroffenen im Ungewissen. Das führe in der Wirtschaft zu „großer Verunsicherung und zu Frust“ und in der Umsetzung zu Verwirrung und einem erheblichen Mehraufwand.
Was das bedeuten kann, macht Tobias Bielenstein von der GDB an einem Beispiel klar: Die PPWR sieht neue Kennzeichnungen für Mehrwegverpackungen vor, konkrete Angaben dazu fehlen aber noch. Bei Flaschen könne man problemlos damit umgehen – es würden einfach neue Etiketten gedruckt. Bei Getränkekisten, die leicht 20 Jahre lang im Umlauf sein können, sehe das ganz anders aus; sie könnten im Falle einer neuen Kennzeichnung nicht mehr verwendet werden. In der Folge schieben Unternehmen Investitionen in neue Gebinde auf, wie Bielenstein von ihm bekannten Fällen berichtet.
Bundesregierung muss sich in Brüssel einmischen
Ähnliche Schwierigkeiten könnten etwa auch bei der Mindestumlaufzahl von Mehrwegverpackungen oder auch beim vorgeschriebenen Anteil von Rezyklaten auftreten. Es dürfe nicht sein, dass die Bundesregierung in solchen Fragen schulterzuckend nach Brüssel verweise, findet der GDB-Sprecher. „Die deutsche Politik darf nicht so tun, als würde das alles vom Himmel fallen, sondern hat ein Wort in Brüssel mitzusprechen“, fordert er das Kabinett auf, sich auf EU-Ebene einzumischen.
Mehr erwartet haben sich Teile der Branche auch in Sachen Förderung von Mehrwegverpackungen. Als positiv werten viele zwar, dass die Mehrwegquote von 70 Prozent hierzulande gültig bleibt und der neue Rechtsrahmen erstmals auch eine Quote für Europa vorschreibt. Dies sei immerhin „ein klares Signal für mehr Mehrweg“, betont etwa Dirk Reinsberg vom GFGH-Bundesverband. Dennoch bleibe die Bundesregierung mit dem aktuellen Gesetz hinter ihren Möglichkeiten zurück, Mehrweg aktiv und zielgerichtet zu fördern.
Ähnlich sieht es der Verband Pro Mehrweg. Das neue Gesetz sehe keine ausreichenden Maßnahmen zur Mehrwegförderung vor, bemängelt Geschäftsführerin Henriette Schneider. Damit weiche es deutlich von dem ursprünglich vorgelegten Referentenentwurf ab, der einen verbindlichen Fondsmechanismus enthalten habe. Die EU-Verordnung biete den Mitgliedstaaten ausdrücklich Spielräume, um Mehrwegsysteme zu stärken, ohne einen wirksamen Mechanismus bleibe dieses Potenzial in Deutschland aber weitgehend ungenutzt.
Finanzieller Anschub statt zusätzliche Pflichten
Dem stellt Schneider als positives Beispiel Frankreich gegenüber, das jährlich ein verbindliches Mehrwegbudget in zweistelliger Millionenhöhe investiere, während für deutsche Mehrwegunternehmen vor allem eine Vielzahl an zusätzlichen Regeln und Pflichten aus der PPWR im Vordergrund stehe. „Das ist eine vertane Chance für Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft und sendet ein falsches Signal an die Unternehmen, die das vorbildliche deutsche Getränkemehrwegsystem seit Jahrzehnten gemeinsam tragen und weiterentwickeln“, so die Pro-Mehrweg-Chefin.
Noch schärfer formuliert es die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Ihre Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz wirft dem Bundestag vor, „weiter auf einem Einwegkurs“ zu steuern. Sie fordert eine konsequente Förderung von Mehrweg mit höheren Quoten, einer Abgabe auf Einweg-Takeaway-Verpackungen und einen verbindlichen, zentral gesteuerten finanziellen Fördermechanismus für Mehrwegsysteme“. Das gerade erst verabschiedete VerpackDG müsse dazu schnellstmöglich novelliert werden.
Brauer froh über entfallene Abgabe
Von dieser pessimistischen Sichtweise distanziert sich ganz klar der Deutsche Brauer-Bund. Hauptgeschäftsführer Holger Eichele sieht das Gesetz „im Unterschied zur Deutschen Umwelthilfe, Pro Mehrweg und anderen Akteuren keineswegs so negativ“. Vielmehr begrüßt die Branchenvertretung, dass die ursprünglich geplante Abgabe für Unternehmen endgültig vom Tisch ist. Alle Hersteller und Abfüller – unabhängig, ob Einweg oder Mehrweg – hätten sie zahlen sollen, um damit wie auch immer geartete Mehrwegprojekte anzuschieben.
Der DBB habe immer kritisiert, dass diese Abgabe nicht nur von der Einwegindustrie hätte finanziert werden sollen, sondern auch die Betreiber des umweltfreundlichen Mehrwegsystems belastet worden wären. „Die Brauwirtschaft ist die einzige Branche, die die im Verpackungsgesetz verankerte Mehrwegquote von 70 Prozent erfüllt und sogar übertrifft“, so Eichele. „Es wäre keiner Brauerei vermittelbar, wenn sie künftig auch noch mit einer zusätzlichen Abgabe belastet worden wäre.“
Ob die veränderte Gesetzgebung dazu beiträgt, dass andere Getränkekategorien bald an die Zahlen der Brauer heranreichen, muss wohl bezweifelt werden. Zur Eröffnung der Reuse & Logistics Leadership Days 2026 in Berlin wünschte sich Bundesumweltminister Carsten Schneider kürzlich, dass die Nutzung von Mehrweg zum „neuen Normal“ werde. Dazu werden vermutlich noch einige Anstrengungen notwendig sein.

























































































