Die Details der Corona-Finanzhilfen für gastgewerbliche Betriebe im Lockdown-Monat stehen fest: Pro Woche der Schließung erhalten Gastronomen als Zuschuss 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019. Die Novemberhilfe sieht Beihilfen bis eine Million Euro vor. Für junge Unternehmen gelten die Umsätze im Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung als Maßstab.
Für Restaurants wird die Umsatzerstattung auf 75 Prozent der Umsätze im Vergleichszeitraum 2019 mit vollem Mehrwertsteuersatz begrenzt. Damit werden Außer-Haus-Verkaufs-Umsätze mit reduziertem Mehrwertsteuersatz herausgerechnet. Im Gegenzug werden die Einnahmen aus dem Außer-Haus-Verkauf während der Schließungen von der Umsatzanrechnung ausgenommen. Für Hotels, die weiterhin Geschäftsreisende beherbergen dürfen, gilt, dass Umsätze von weniger als 25 Prozent auf die Umsatzerstattung nicht angerechnet werden.
Zusage für Entschädigung eingehalten
Viel Lob für das Paket kommt vom Gastgewerbe-Verband Dehoga, der begrüßt, dass „die Politik mit den Novemberhilfen ihre Zusage für eine Entschädigung der finanziellen Ausfälle eingehalten“ hat. Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gelte Dank auch dafür, „dass sie mit dem Beihilfeprogramm die außerordentliche Betroffenheit unserer Branche anerkennen und die Betriebe in größter Not unterstützen“, betont Dehoga-Präsident Guido Zöllick. Als „gerecht und konsequent“ wertet er, dass auch große Unternehmen über die „Novemberhilfe Plus“ wirksame Unterstützung erfahren.
Jetzt sei es wichtig, dass schnellstmöglich die offenen praktischen Fragen geklärt würden, damit die Hilfen noch im November bei den Betrieben ankämen. „Die Zeit drängt“, sagt Zöllick. Viele Betriebe im Gastgewerbe stünden mit dem Rücken zur Wand. Jedem dritten Betrieb droht laut Dehoga ohne ausreichende Hilfe das Aus.
Auch Zulieferer können Hilfen beantragen
(Aktualisierung vom 5. November, 17:15 Uhr) Laut Informationen, die Getränke News vorliegen, können auch Unternehmen, die indirekt von den Gastronomie-Schließungen betroffen sind, die Hilfen beantragen – wie etwa Getränkefachgroßhändler und Brauereien. Allerdings sind die Hürden hierfür hoch: Die Unternehmen müssen nachweisen können, dass sie regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit der Gastronomie und Hotellerie erwirtschaften. Die „Novemberhilfe“ soll dem Vernehmen nach ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden Euro umfassen.