In der Benediktiner-Werbung sind das Kloster Ettal und bayerische Alpen zu sehen, obwohl das Bier in Hessen gebraut wird. Ein Gericht entscheidet nun, ob das Verbrauchertäuschung ist.
Vor der 37. Zivilkammer des Landgerichts München I wurde am 17. Mai die Klage des Abmahnvereins „Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs“ gegen die Brauerei Lich mündlich verhandelt. Die Wettbewerbszentrale wirft der Brauerei Herkunftstäuschung bei der Marke Benediktiner vor. Die Bewerbung von Benediktiner mit dem Kloster in Ettal und den bayerischen Alpen im Hintergrund erwecke den verbrauchertäuschenden Eindruck, es handle sich bei dem Bier um ein in Bayern produziertes Produkt.Tatsächlich werde das Bier in Lich, Hessen, gebraut, so der Vorwurf.
Die Bitburger Braugruppe, zu der die Brauerei Lich gehört, vermarktet Benediktiner im Auftrag der Benediktiner Weißbräu GmbH (die GmbH wurde 2011 als ein gemeinsames Unternehmen der Ettaler Klosterbetriebe GmbH und der Bitburger Braugruppe GmbH gegründet). Die vorgeworfene Herkunftstäuschung bestreitet die Braugruppe. Die Hinweise auf Ettal erfolgten in zulässiger Weise, da sich dort der Geschäftssitz des Unternehmens befinde. Das Bier werde zudem aufgrund eines Vertrags mit dem Benediktiner-Kloster in Ettal nach dessen Rezept und unter dessen Kontrolle gebraut, heißt es. Auf dem Etikett und in der gesamten Kommunikation der Marke sei der Hinweis „Gebraut in Lich“ deutlich zu sehen.
Am 14. Juli soll das Urteil verkündet werden.