Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga Bundesverband) wertet die gestern beschlossene Reduzierung der Mehrwertsteuer für in Gaststätten konsumierte Speisen als positiv. Sie sei „ein wichtiges und mutmachendes Signal“ für die von der Corona-Krise schwer betroffene Branche, kommentiert Verbandspräsident Guido Zöllick die Entscheidung. „Wir erkennen an, dass die Spitzen von CDU, CSU und SPD die Nöte der Branche wahrnehmen. In einem siebenstündigen Verhandlungsmarathon des Koalitionsausschusses wurde mit der Mehrwertsteuersenkung für Speisen ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 vielen Gastgebern Deutschlands eine Perspektive gegeben“, so der Dehoga-Präsident.
Mit der Mehrwertsteuersenkung sei ein „wichtiger Teilerfolg“ erzielt worden. „Allerdings müssen wir auch sehen, dass Kneipen, Bars, Clubs und Discotheken, die ausschließlich Getränke anbieten, nicht von der Steuerentlastung profitieren werden“, so Zöllick. Zudem sei klar, dass die sieben Prozent Mehrwertsteuer die zu erwartenden nicht unerheblichen Umsatzausfälle aufgrund der dann einzuhaltenden Abstandsregelungen und Schutzmaßnahmen nur ein wenig kompensieren würden.
„Insofern werden die bezifferten Steuerausfälle in Höhe von vier bis fünf Milliarden Euro nicht realisiert werden“, glaubt der Verbandschef. Insbesondere begrüße der Dehoga, dass der bayerische Ministerpräsident Markus Söder sich vehement für die sieben Prozent eingesetzt habe und diese auch weiterhin als unbefristete Regelung durchsetzen wolle.
Rettungsfonds bleibt wichtiges Ziel
Ohne direkte Finanzhilfen würden die meisten Betriebe die Krise dennoch nicht überstehen, warnt Zöllick. „Monatelang keine Umsätze bei weiterhin hohen Kosten, insbesondere hohen Pachten, verkraftet auch das gesündeste Unternehmen nicht“. Die Durchsetzung eines Rettungsfonds bleibe deshalb weiter ganz oben auf der Agenda des Verbandes.
Ebenfalls positiv bewertet der Dehoga die Entscheidung, für kleine und mittelständische Unternehmen die pauschalierte Herabsetzung bereits für im Jahr 2019 geleistete Vorauszahlungen in Hinblick auf Verluste 2020 zu ermöglichen. Ein schwieriger Kompromiss sei beim Kurzarbeitergeld erzielt worden: Es wurde befristet erhöht auf 70 Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kindern) bzw. 80 Prozent (87 Prozent für Haushalte mit Kindern). Positiv bewertet der Dehoga die Öffnung der Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe.
Jetzt bleibe zu hoffen, dass am 30. April die Bundesregierung und die Landesregierungen der Branche auch eine Perspektive für die Wiedereröffnung geben. „Dabei hat die Gesundheit unserer Gäste und Mitarbeiter höchste Priorität“, sagt Zöllick. „Auch hier werden wir unserer Verantwortung gerecht werden.“