Die Augsburger Brauerei Riegele und die Münchner Paulaner Brauerei legen ihren Streit um das Recht zur Nutzung des Namens „Spezi“ für einen Cola-Limo-Mix bei. Riegele zog die Berufung vorm Oberlandesgericht München zurück, nachdem das Gericht in der mündlichen Verhandlung deutlich machte, dass es die Forderungen nach Zahlungen von Lizenzgebühren ablehnen werde. „Weil das so klar war, haben wir die Berufung zurückgezogen“, erklärte Riegele-Geschäftsführer Sebastian Priller gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.
Der Fall beschäftigt seit Mitte 2022 die Gerichte. Den Namen Spezi hat in den 1950er Jahren das Augsburger Brauhaus Riegele erdacht und sich schützen lassen; wer ihn nutzen möchte, muss Lizenzgebühren zahlen. Die forderte Riegele auch von der Paulaner Brauerei, die eine Zahlung aber mit dem Verweis auf eine Vereinbarung von 1974 ablehnte. Gegen eine einmalige Gebühr erhielt das Vorgängerunternehmen Paulaner-Salvator Thomasbräu damals die Erlaubnis, die Marke zu nutzen. Paulaner sei aber nicht der rechtmäßige Nachfolger dieser früheren AG, so das Brauhaus Riegele.
Erstes Urteil im Oktober 2022
Die auf Marken- und Wettbewerbsrecht spezialisierte 33. Zivilkammer des Landgerichts München I hat im Oktober 2022 entschieden, dass die 1974 getroffene Vereinbarung zwischen Paulaner und Riegele weiterhin gilt. Die Vereinbarung von 1974 sei nicht als Lizenzvertrag, sondern als Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarung auszulegen, so die Kammer. Hierfür spreche bereits, dass die ursprünglich vorgesehene Überschrift des Vertragsdokuments noch vor Vertragsunterzeichnung von „Lizenzvertrag“ in „Vereinbarung“ abgeändert worden sei, sowie weitere Begleitumstände des Vertragsschlusses. So sei damals mit der Vereinbarung eine endgültige Beilegung bestehender Streitigkeiten zwischen den beiden Brauereien beabsichtigt gewesen. Im Vertrauen darauf habe Paulaner erhebliche Investitionen in den Aufbau ihrer Marke getroffen.
Nach Auffassung des Gerichts sind markenrechtliche Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarungen – im Gegensatz zu Lizenzverträgen – nicht ordentlich kündbar. Denn die Schutzdauer eingetragener Markenrechte könne durch einfache Gebührenzahlung unbegrenzt verlängert werden. Für eine außerordentliche Kündigung habe es keinen Anlass gegeben, da Paulaner sich stets vertragstreu verhalten habe.
Riegele legte Berufung ein
Gegen dieses Urteil hatte die Brauerei Riegele Berufung beim Oberlandesgericht München eingelegt. Schließlich ging es um sehr viel Geld: Laut Angaben des Gerichts produziert Paulaner jährlich etwa 900.000 Hektoliter seines Spezis. Riegele stünden bei dieser Menge jährlich 4,5 bis 5 Millionen Euro an Lizenzgebühren zu. Der Streitwert des Verfahrens war deshalb auf 10 Millionen Euro beziffert worden. Die 1974 geleistete einmalige Zahlung soll lediglich 10.000 D-Mark betragen haben.
Nachdem das Oberlandesgericht München in der mündlichen Verhandlung deutlich machte, dass es die Forderungen nach Zahlungen von Lizenzgebühren ablehnen werde, zog die Augsburger Brauerei die Berufung zurück. Seit diesem Frühjahr darf sich Riegele jedoch über neue Lizenz-Einnahmen freuen: Die Krombacher Brauerei erweiterte ihr alkoholfreies Angebot um „Krombacher Spezi“ und schloss mit der Augsburger Brauerei einen langfristigen Lizenzvertrag.
Über Spezi
Kurz nach dem 2. Weltkrieg hat das Brauhaus Riegele in Augsburg ein Bier unter dem Namen Spezi auf den Markt gebracht. Dieser Begriff wurde warenzeichenrechtlich im Jahre 1956 geschützt, zusammen mit dem Slogan „ein Spezi muss dabei sein“.
Als einer der ersten Brauereien, hat das Unternehmen Riegele in dieser Zeit mit der Herstellung alkoholfreier Getränke begonnen. In vielen bayerischen Gaststätten wurde zu dieser Zeit Cola und Orangenlimonade gemischt. Das brachte die Brauerei auf die Idee, ein fertig gemischtes Getränk anzubieten. Der Erfolg war durchschlagend. Die Cola-Orangenlimonade Original Spezi war geboren.
Nachdem die Brauerei alleine nicht in der Lage war, ein größeres Gebiet zu bedienen, suchte man gleichgesinnte Partner. Diese füllten Spezi in Lizenz ab und bearbeiteten den Markt so erfolgreich, dass 1977 ein eigener Verband gegründet wurde. Heute bearbeiten unter der Lizenz des Verbandes acht Abfüller den deutschen Markt. Hinzu kommen Paulaner und Krombacher.