Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erhebt wegen mutmaßlich falscher Umweltversprechen Klage gegen die Badische Staatsbrauerei Rothaus AG. Zuständig ist das Landgericht Waldshut-Tiengen. In einer Plakatkampagne habe das Unternehmen mit der Aussage „Klimapositiv 2030“ geworben, ohne Verbrauchern ausreichend Informationen bereitzustellen, wie das Ziel erreicht werden soll, heißt es zur Begründung. So führe selbst ein auf dem Plakat abgedruckter QR-Code nur zu einer Webseite, die „unzureichende Informationen“ enthalten habe, so die DUH.
„Mit jedem Schluck Bier zur Klimapositivität – diesen Eindruck suggeriert die Brauerei“, kritisiert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, und bemängelt, der Konzern bleibe vage in seiner Erklärung, wie dies erreicht werden solle. Mit dem Versprechen verschaffe sich die dem Land Baden-Württemberg gehörende Brauerei einen unfairen Wettbewerbsvorteil und täusche die Konsumenten.
Auf ihrer Webseite listet die Rothaus AG zur Argumentation verschiedene „Meilensteine“ auf ihrem Weg zur Klimaneutralität auf, darunter unter anderem die Umstellung der Wärmegewinnung in der Produktion auf Holzhackschnitzelkessel, den Betrieb einer Photovoltaikanlage, den Umbau der Dampfkesselanlage auf Biogasnutzung und die kontinuierliche Umstellung der Lkw-Flotte auf E-Mobilität. Zu den einzelnen Projekten finden sich auch Angaben über die CO2-Einsparungen. Ob diese ausreichend sind oder nicht, darüber wird nun das Gericht entscheiden müssen.


























































































