Das Verfahren im Bierkartell-Prozess gegen Carlsberg hätte nicht wegen Verjährung eingestellt werden dürfen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Beschluss vom 13. Juli 2020 entschieden, der erst jetzt bekannt wurde. Das Oberlandgericht (OLG) Düsseldorf hatte das Verfahren gegen Carlsberg am 3. April 2019 wegen Verjährung eingestellt. Zuvor hatten Carlsberg und der ehemalige Carlsberg-Deutschlandchef Wolfgang Burgard Einspruch gegen den Bußgeldbescheid des Kartellamts eingelegt. Vorausgegangen waren Ermittlungen gegen mehrere namhafte Brauereien wegen unerlaubter Preisabsprachen in den Jahren 2006 bis 2008.
Der BGH hat nun die Entscheidung des OLG im Prozess gegen Carlsberg aufgehoben und den Fall an einen anderen Senat zurückgewiesen. Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamts seien die erhöhten Bierpreise bis mindestens Juli 2009 verlangt worden. Die Tat ende erst, wenn die Preismanipulation beendet werde, so die Karlsruher Richter. Die Höchstfrist von zehn Jahren sei im April 2019 damit noch nicht abgelaufen gewesen. Das OLG Düsseldorf sah den Tatzeitpunkt jedoch Anfang 2008, als die Bierpreiserhöhung festgelegt wurde.
250 Millionen Euro Bußgeld gefordert
Ende Februar 2019 hatte die Staatsanwaltschaft noch 250 Millionen Euro Bußgeld für Carlsberg gefordert. Das war eine Vervierfachung der ursprünglich angesetzten Kartellstrafe von 62 Millionen Euro. Für den ehemaligen Carlsberg-Deutschland-Chef Wolfgang Burgard forderte die Staatsanwaltschaft ein Bußgeld von 300.000 Euro.
Carlsberg hatte gegen das ursprünglich verhängte Bußgeld von 62 Millionen Euro Berufung eingelegt. Nach einer umfassenden Beweisaufnahme und Zeugenbefragungen zum Bierkartell (2006 bis 2008) ging der Prozess vor dem OLG Düsseldorf am 3. April zu Ende. Nach der Entscheidung des BGH geht der Prozess nun in eine neue Runde.
Im Gegensatz zu Carlsberg hatten sich die Brauereien Barre, Bitburger, Bolten, Krombacher, Veltins und Warsteiner im Rahmen sogenannter Settlements außergerichtlich mit dem Bundeskartellamt geeinigt. Die Radeberger Gruppe hatte ihren Einspruch gegen das Anfang 2014 verhängte Bußgeld von 160 Millionen Euro zurückgezogen und konnte sich dadurch 30 Millionen Euro Zinsen sparen. AB Inbev blieb als Kronzeuge straffrei.