Die Münchner Destillerie „The Duke“ sieht sich durch eine Klage des Vereins „Sozialer Wettbewerb“ existenziell bedroht: Wegen einer Gesetzeslücke im deutschen Pfandrecht wurde das Unternehmen zu einer Strafe mit Folgekosten in Höhe von rund 68.000 Euro verurteilt – und das, obwohl das zuständige Gericht in erster Instanz die fehlende Regelung ausdrücklich als gesetzliche Lücke einstufte.
Konkret nahm sich der Abmahnverein das Produkt „Entgeistert“ von „The Duke“ vor, einen alkoholfreien Gin, den die Brennerei 2022 auf den Markt brachte. Alkoholische Getränke sind in Deutschland prinzipiell nicht mit Einwegpfand belegt, und auch ihre alkoholfreien Alternativen werden im Allgemeinen pfandfrei vermarktet. Gesetzlich ist dies allerdings nicht eindeutig geregelt, da alkoholfreie „Spirituosen“ am Markt noch kein Thema waren, als das Pfandgesetz geschrieben wurde.
Wie Maximilian von Pückler, Gründer von „The Duke“, berichtet, entschied die Richterin in erster Instanz zugunsten der Destillerie und erklärte dies mit der Gesetzeslücke und mit dem Anspruch, alle Marktteilnehmer gleichzubehandeln. Im Berufungsverfahren entschied jedoch ein anderer Richter gegensätzlich und befand, die fehlende Regelung bedeute nicht Pfandfreiheit. Das Unternehmen wurde zur Rücknahme seiner Ware sowie Zahlung von Gerichtskosten und Schadenersatz verurteilt.
Für das mittelständische Unternehmen sei das ein harter Schlag, der seine Existenz gefährde, teilt „The Duke“ mit. „Wir wurden gezielt herausgepickt, obwohl alle in der Branche gleich handeln“, sagt Maximilian von Pückler. Er will jetzt mit einer Crowdfunding-Kampagne auf seinen Fall aufmerksam machen und bittet seine Fans um Unterstützung. Unter dem Motto „Gin als Protest“ können Unterstützer Flaschen erwerben oder für die Destillerie spenden. Vor allem solle die Aktion aber ein Signal senden „für mehr Fairness, Rechtssicherheit und den Schutz kleiner Betriebe vor missbräuchlichen Abmahnungen“.
Inzwischen hat „The Duke“ im Übrigen eine pfandfreie Lösung gefunden: „Entgeistert“ wird nun in Steingutflaschen verkauft, die generell vom Pfand befreit sind, unabhängig vom Inhalt. Was im Übrigen der Präzedenzfall für die Branche bedeutet, kann erst die Zukunft zeigen.
























































































