Ab 2022 soll eine Pfandpflicht auf alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff gelten. Zudem müssen dann sämtliche Getränkedosen mit einem Pfand belegt werden. Das hat das Bundeskabinett heute auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze beschlossen.
Das Verpackungsgesetz soll entsprechend geändert werden. Die Gesetzesnovelle beendet die bisherigen Ausnahmeregelungen für bestimmte Getränke in Plastikflaschen und Dosen. Ausnahmen für Fruchtsäfte oder alkoholische Mischgetränke in Einwegkunststoff-Getränkeflaschen oder Dosen fallen weg. Für Milch oder Milcherzeugnisse gilt eine Übergangsfrist bis 2024.
Zudem müssen PET-Einweg-Getränkeflaschen ab 2025 mindestens 25 Prozent Recycling-Kunststoff enthalten; ab 2030 erhöht sich diese Quote auf mindestens 30 Prozent und gilt dann für alle Einweg-Kunststoffflaschen.
Weitere Änderungen will die Bundesregierung im Take-Away-Geschäft durchsetzen: Um die Verpackungsflut einzudämmen, sollen Gastronomen ab 2023 verpflichtet werden, für To-go-Kaffee und Take-Away-Essen auch Mehrwegbehälter anzubieten. Ausnahmen gelten lediglich für kleine Imbisse und Kioske mit bis zu fünf Beschäftigten und einer Ladenfläche bis 80 Quadratmeter.
Die Gesetzesnovelle muss allerdings noch vom Bundestag verabschiedet werden und den Bundesrat passieren.