Im Streit um bunte Wellen auf Limo-Etiketten hat das Landgericht München I ein deutliches Urteil gefällt: Die saarländische Karlsberg Brauerei darf ihre Brauerlimo nicht länger in einer bestimmten Farbkombination vertreiben – zu groß sei die Verwechslungsgefahr mit Paulaner Spezi.
Die Entscheidung der 33. Zivilkammer betrifft die sogenannte „Fünf-Farben-Welle“, die Paulaner Spezi seit Jahren als markentypisches Design nutzt. Die Münchner Brauerei hatte gegen Karlsberg geklagt, deren Brauerlimo-Dosen und -Flaschen ebenfalls mit einem wellenförmigen, bunten Farbverlauf gestaltet sind.
Nach Ansicht des Gerichts könnten Verbraucher die auffällige Farbkombination auf Anhieb als Hinweis auf die Herkunft des Produkts verstehen – auch ohne Blick auf das Markenlogo. Die Kammer stellte klar: „Eine solche flächige Nutzung einer Farbkombination wird gerade nicht mehr als reiner Hintergrund oder als dekoratives Element verstanden, sondern vermittelt dem Verkehr den Eindruck einer eigenständigen Bedeutung als Kennzeichnungselement.“ Bestärkt werde dieses Verständnis zusätzlich dadurch, dass Karlsberg die Brauerlimo mit den beanstandeten Farben bewerbe. „So verwendet die Beklagte die beanstandeten Aufmachungen durchgehend auf den Waren selbst, den weiteren Verpackungen sowie auf großflächigen Werbeanzeigen.“, so die Kammer.
Karlsberg hatte argumentiert, dass bunte Designs im Limonadenregal durchaus üblich seien und das Publikum allein aus Farben keine Rückschlüsse auf den Hersteller ziehe. Zudem sei die Gestaltung ihrer Brauerlimo deutlich verschieden und werde ohnehin stets mit ihrer eigenen Marke Karlsberg kombiniert. Doch das überzeugte die Richter nicht.