Die Paulaner-Brauerei hat im Markenstreit um ihr Kultgetränk „Spezi“ einen weiteren Erfolg erzielt. Das Landgericht München I gab Paulaner gegen Berentzen recht: Das Etikett der „Mio Mio Cola+Orange Mische“ sei dem Auftritt von Paulaner Spezi zu ähnlich – und verletze damit die als Farbmarke geschützte Gestaltung der Paulaner-Flaschen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Man nehme die Entscheidung zur Kenntnis und werde das weitere Vorgehen intern prüfen, teilt Oliver Schwegmann, CEO der Berentzen-Gruppe, auf Anfrage von Getränke News lapidar mit.
Farblich bewusst anders als der Markt
Im Zentrum der Urteilsbegründung steht die bekannte „Fünf-Farben-Welle“, die Paulaner als Marke hat eintragen lassen – eine Abfolge von Gelb, Orange, Rot, Pink und Lila. Wie aus dem Gerichtsurteil hervorgeht, argumentierte Paulaner, diese Farbkombination sei auf dem Markt für Cola-Mischgetränke ungewöhnlich; die gängigsten Gestaltungsmotive seien eine Kombination von Orange und Rot oder Orange und Braun, der Markt sei eher durch gedeckte Farben und eine zurückhaltende Aufmachung geprägt. Mit seinem Retro-Design setze sich Paulaner bewusst davon ab.
Die Produktaufmachung von Paulaner Spezi sei seit Jahrzehnten unverändert, habe einen hohen Bekanntheitsgrad und diene als Herkunftsnachweis, erläutert Paulaner-Pressesprecherin Birgit Zacher auf Anfrage. Dass die Farbwelle deshalb markenrechtlich geschützt sei, bedeute auch, dass man entsprechend zum Schutz der Marke agieren müsse, wenn andere Hersteller diese Aufmachung nachahmen. „Sonst ist dieses Recht verwirkt“, so Zacher.
Nach Auffassung des Gerichts hat Berentzen mit der „Mio Mio“-Aufmachung eine zu große Nähe geschaffen – entscheidend sei nicht Verwechslungsgefahr im engeren Sinn, sondern der Eindruck, Mio Mio stünde mit Paulaner wirtschaftlich in Verbindung. Berentzen hielt dem entgegen, farbenfrohe Etiketten seien in der Kategorie üblich; zudem arbeite das eigene Design mit Kreisen statt Wellen und gehe – so die eigene Darstellung – auf eine 70er-Jahre-Tapete zurück. Das überzeugte das Gericht nicht.
Außergerichtliche Einigung war nicht möglich
Berentzen muss die „Mio Mio Cola+Orange Mische“ nun im beanstandeten Design vom Markt nehmen. Für Zuwiderhandlungen droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Außerdem verpflichtete das Gericht Berentzen zur Vernichtung bereits produzierter Flaschen im eigenen Besitz. Man suche im Falle möglicher Rechteverletzungen vor juristischen Schritten immer zunächst das Gespräch mit den betreffenden Wettbewerbern, betont Birgit Zacher von Paulaner. In den überwiegenden Fällen einige man sich, Prozesse seien die Ausnahme. Mit Berentzen habe aber keine außergerichtliche Lösung gefunden werden können. Man werde aber noch einmal auf das Unternehmen zugehen, um einen einvernehmlichen Weg zu finden. „Das war auch bei Karlsberg so, dort wurde gemeinsam eine Lösung gefunden und keine einzige bereits produzierte Flasche vernichtet.“
Auch im Falle der „Brauerlimo“ der saarländischen Brauerei hatte der Konzern am Ende obsiegt, das Landgericht München entschied im vergangenen Frühjahr zugunsten von Paulaner Spezi. Laut einem Bericht des Saarländischen Rundfunks von gestern hat Karlsberg sein Produkt inzwischen ganz vom Markt genommen.
In beiden Fällen wurde also der starke Auftritt in der umkämpften Cola-Mix-Kategorie ausdrücklich geschützt. Gerade im Softdrink-Segment, in dem ein auffälliges Design im Regal entscheidend für den Verkaufserfolg ist, müssen Relaunches wohl künftig sorgfältiger auf mögliche Konflikte mit Verpackungsausstattungen von Wettbewerbern geprüft werden.


























































































