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Nährwertkennzeichnung

Nutri-Score soll noch 2020 starten

Der Weg für die Einführung des Nährwertkennzeichens Nutri-Score ist frei. Wie das Bundesernährungsministerium mitteilt, hat das Bundeskabinett die von Ministerin Julia Klöckner vorgelegte Verordnung gebilligt. Parallel läuft derzeit noch die vorgeschriebene Notifizierung bei der EU. Der Bundesrat wird sich dann voraussichtlich im Oktober mit der Verordnung befassen. Sie soll spätestens im November in Kraft treten. Um eine möglichst flächendeckende Nutzung zu erreichen, bringt das Ministerium eine Informationskampagne für Verbraucher und Unternehmen auf den Weg. 

Auch wenn der Nutri-Score wirklich kommt, bleibt sein Einsatz zunächst freiwillig, denn nach geltendem EU-Recht ist es nicht möglich, allein auf nationaler Ebene eine solche Kennzeichnung zur Pflicht. Während der aktuell laufenden EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands will Bundesministerin Julia Klöckner daher die Entwicklung einer EU-weit einheitlichen erweiterten Nährwertkennzeichnung vorantreiben.

Die umfassende Nährwerttabelle auf dem Rückenetikett bleibt auch weiterhin erhalten. Die „Lebensmittel-Ampel“ auf der Vorderseite soll aber Verbrauchern helfen, eine schnellere Entscheidung zu treffen. „Wenn zu viele Fette, Zucker oder Salz enthalten sind, wird die Bewertung ungünstiger“, fasst Klöckner das Prinzip zusammen. Der Nutri-Score ermöglicht es, auf einen Blick die Nährwerteigenschaften eines Lebensmittels zu erfassen und verschiedene Produkte innerhalb einer Produktgruppe miteinander hinsichtlich ihres Nährwertes zu vergleichen. 

Die fünfstufige Farb-Buchstabenkombination des Nutri-Scores reicht von einem grünen A bis zum roten E und zeigt den Nährwert eines Lebensmittels an. Innerhalb einer Produktgruppe trägt ein Lebensmittel mit grüner A-Bewertung eher zu einer gesunden Ernährung bei als ein Produkt mit rotem E. 

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Der Weg für die Einführung des Nährwertkennzeichens Nutri-Score ist frei. Wie das Bundesernährungsministerium mitteilt, hat das Bundeskabinett die von Ministerin Julia Klöckner vorgelegte Verordnung gebilligt. Parallel läuft derzeit noch die vorgeschriebene Notifizierung bei der EU. Der Bundesrat wird sich dann voraussichtlich im Oktober mit der Verordnung befassen. Sie soll spätestens im November in Kraft treten. Um eine möglichst flächendeckende Nutzung zu erreichen, bringt das Ministerium eine Informationskampagne für Verbraucher und Unternehmen auf den Weg. 

Auch wenn der Nutri-Score wirklich kommt, bleibt sein Einsatz zunächst freiwillig, denn nach geltendem EU-Recht ist es nicht möglich, allein auf nationaler Ebene eine solche Kennzeichnung zur Pflicht. Während der aktuell laufenden EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands will Bundesministerin Julia Klöckner daher die Entwicklung einer EU-weit einheitlichen erweiterten Nährwertkennzeichnung vorantreiben.

Die umfassende Nährwerttabelle auf dem Rückenetikett bleibt auch weiterhin erhalten. Die „Lebensmittel-Ampel“ auf der Vorderseite soll aber Verbrauchern helfen, eine schnellere Entscheidung zu treffen. „Wenn zu viele Fette, Zucker oder Salz enthalten sind, wird die Bewertung ungünstiger“, fasst Klöckner das Prinzip zusammen. Der Nutri-Score ermöglicht es, auf einen Blick die Nährwerteigenschaften eines Lebensmittels zu erfassen und verschiedene Produkte innerhalb einer Produktgruppe miteinander hinsichtlich ihres Nährwertes zu vergleichen. 

Die fünfstufige Farb-Buchstabenkombination des Nutri-Scores reicht von einem grünen A bis zum roten E und zeigt den Nährwert eines Lebensmittels an. Innerhalb einer Produktgruppe trägt ein Lebensmittel mit grüner A-Bewertung eher zu einer gesunden Ernährung bei als ein Produkt mit rotem E. 

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