Ab 1. Januar 2019 sollen in Deutschland geänderte Mautsätze für Lkw gelten. Ziel des jetzt verabschiedeten Gesetzes ist laut Bundesregierung, veränderten Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau der Verkehrswege Rechnung zu tragen. Zudem werden Kosten aus der Lärmbelastung erstmals einbezogen. Mit der Neuregelung sollen der Vorlage zufolge von 2019 bis 2022 Mehreinnahmen von 4,16 Mrd. Euro erzielt werden.
Mit der Einführung von Gewichtsklassen will man zudem zwei Entschließungen des Bundestages umsetzen. Insbesondere sollten – mit Blick auf die Verursachergerechtigkeit – Betreiber leichterer Nutzfahrzeuge von 7,5 bis 18 Tonnen entlastet werden, heißt es. Umgekehrt werde die stärkere Beschädigung der Straßen durch schwerere Fahrzeuge in Rechnung gestellt. Elektro- und gasbetriebene Lkw indes werden vorübergehend von der Maut befreit.
„Nicht glücklich über die Entwicklung“ zeigt sich auf Anfrage von getraenke-news.de Günther Guder, geschäftsführender Vorstand des GFGH-Bundesverbands. Nach der Ausweitung der Maut im Juli 2018 auf 40.000 Kilometer Bundesstraßen komme nun eine weitere Belastung auf die Branche zu.

Angesichts des harten Wettbewerbs – Stichwort „Aktionitis im LEH“ – könnten die Mehrkosten „nicht ohne erhebliche Diskussionen“ weitergegeben werden, so der Verbandschef, der im Übrigen das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht sieht: Inzwischen habe das EU-Parlament empfohlen, künftig Lkw bereits ab 3,5 Tonnen in die Maut einzubeziehen. Dies müsse zwar noch mit den Mitgliedstaaten abgestimmt werden, „wir hören aber die Alarmglocken läuten“, so Guder. Durch die Verteuerung des regionalen, kleinen Lieferverkehrs würden dann insbesondere mittelständische Betriebe belastet.
Einen Überblick über die neuen Mautsätze stellt der GFGH-Bundesverband auf seiner Webseite zur Verfügung: https://www.bv-gfgh.de/bundestag-erhoeht-lkw-maut-ab-dem-1-januar-2019/