Der Mindestzuckergehalt von Limonaden soll gestrichen werden. Das hat der Fachausschuss Getränke, das für Erfrischungsgetränke zuständige Expertengremium der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission, beschlossen, der gerade die „Leitsätze für Erfrischungsgetränke“ überarbeitet hat. Dem Gremium gehören Verbraucher, Wissenschaftler sowie Vertreter der Lebensmittelüberwachung und der Lebensmittelwirtschaft an.
Stattdessen beschreibt der Entwurf des Leitsatzes nur einen üblichen Gesamtzuckergehalt von 7 Gramm pro 100 Milliliter oder mehr bei Limonaden. Der festgelegte Mindestgehalt sorgte in der Vergangenheit immer wieder für Verwirrung und Ärger. So sollte etwa der Bio-Limonade Lemonaid vor zwei Jahren der Status als Limonade aberkannt werden, da sie einen geringeren Zuckergehalt hat als vorgeschrieben (wir berichteten).
Große Einigkeit besteht darüber, dass die Festlegung eines Mindestzuckergehalts heute die Bemühungen um gesündere Lebensmittel-Rezepturen konterkariert, wie sie auch in der Nationalen Innovations- und Reduktionsstrategie des Bundesernährungsministeriums niedergelegt sind. Die Entscheidung des Fachausschusses sei „eine wichtige und notwendige Öffnung zur Marktentwicklung im Sinne unserer Reduktionsstrategie“, kommentiert daher auch Ministerin Julia Klöckner den Entwurf, die ausdrücklich begrüßt, „dass der neue Leitsatzentwurf Raum für Innovationen lässt“.
Heute beginnt das öffentliche Anhörungsverfahren zum Leitsatzentwurf für Erfrischungsgetränke. Es besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen dazu abzugeben. Anschließend berät der Fachausschuss darüber und bereitet eine Beschlussfassung vor.