Die Brauhaus Altenkunstadt Andreas Leikeim GmbH & Co. KG hat die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragt. Mit dem Schritt will das Unternehmen eine Restrukturierung einleiten und den Fortbestand des Betriebs sichern. „Der Antrag war erforderlich, da das Unternehmen infolge der deutlichen negativen Absatz- und Umsatzentwicklung der vergangenen Jahre in einen Liquiditätsengpass geraten ist“, sagt Geschäftsführer Andreas Leikeim.
Nach Angaben des Unternehmens sind die seit Jahren schwierigen Rahmenbedingungen im deutschen Biermarkt der zentrale Hintergrund der aktuellen Lage. Rückläufiger Bierkonsum, gestiegene Kosten sowie die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hätten die wirtschaftliche Situation zusätzlich verschärft. In den vergangenen Jahren habe Leikeim unter anderem den Export ausgebaut, zusätzliche Dienstleistungen für andere Brauereien angeboten, in alkoholfreie Produkte investiert und Kosten gesenkt. Diese Maßnahmen hätten jedoch nicht ausgereicht, um die strukturellen Belastungen dauerhaft auszugleichen.
Die 1887 gegründete Familienbrauerei mit Sitz in Altenkunstadt hat laut Branchenkennern einen Jahresausstoß von 200.000 Hektoliter und beschäftigt knapp 100 Mitarbeiter. Der Geschäftsbetrieb und die Produktion sollen während des Eigenverwaltungsverfahrens fortgeführt werden. Auch die Belieferung mit Bierspezialitäten und Erfrischungsgetränken werde weiterhin sichergestellt.
Im Rahmen des Verfahrens werden verschiedene Sanierungsoptionen geprüft, darunter Restrukturierungsmaßnahmen sowie Gespräche mit potenziellen Investoren. Die Geschäftsführung bleibt im Amt und wird von Rechtsanwalt Gunther Neef (Neef Schwarz + Kollegen GmbH, Hof) als Generalbevollmächtigtem unterstützt. „Ziel des Verfahrens ist die Neuausrichtung des Unternehmens mit Blick auf die veränderten Marktbedürfnisse sowie die Rückgewinnung des Vertrauens von Endverbrauchern, Geschäftskunden und Lieferanten“, so Neef.
Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Jochen Wagner von der Kanzlei Wagner & Dr. Lehner GbR bestellt. Er soll die Interessen der Gläubiger im Verfahren wahrnehmen. Über den weiteren Verlauf will das Unternehmen informieren, sobald neue belastbare Informationen vorliegen.


























































































