Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will zuckerfreie Getränke von der geplanten Zuckersteuer ausnehmen. Ein Arbeitspapier seines Ministeriums hatte ursprünglich vorgesehen, auch Zero- und Light-Getränke mit Süßungsmitteln zu besteuern (wir berichteten). Diese Überlegung werde nicht umgesetzt, erklärte Klingbeil auf Instagram. „Eine Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke ergibt keinen Sinn. Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen.“
Klingbeil hält jedoch an der geplanten Besteuerung zuckerhaltiger Getränke fest. Die Koalition habe beschlossen, gegen die gesundheitlichen Folgen eines hohen Zuckerkonsums auch mit einer Besteuerung zuckerhaltiger Getränke vorzugehen. Die Details werden derzeit vorbereitet, erklärte der Finanzminister.
Den Vorschlag aus seinem Ministerium bezeichnete Klingbeil als Arbeitsstand. Vor politischen Entscheidungen diskutieren Fachleute in den beteiligten Ministerien unterschiedliche Ideen und Argumente. Der betreffende Stand sei weder politisch geeint noch in der Koalition beschlossen gewesen.
Das Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeriums sah eine breitere Besteuerung vor als der ursprüngliche Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit. Neben zuckergesüßten Erfrischungsgetränken sollten auch Fruchtnektare, Smoothies, Milchmischgetränke, pflanzliche Milchalternativen sowie alkoholfreie Biere und Weine erfasst werden. Reine Fruchtsäfte und Milch sollten ausgenommen bleiben.
Je nach Zuckergehalt sah das Papier drei Steuersätze von 26, 32 und 38 Cent pro Liter vor. Die Steuer sollte ab 4,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter greifen. Für Getränke mit Süßungsmitteln waren 26 Cent pro Liter vorgesehen. Diesen Teil der Überlegungen hat Klingbeil nun für zuckerfreie Getränke ausgeschlossen. Die Finanzkommission Gesundheit hatte zuvor zwei Steuerstufen ab fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter und eine Ausnahme für Süßungsmittel vorgeschlagen.
Die Eckpunkte hatten bereits zu Streit innerhalb der Bundesregierung geführt. Landwirtschafts- und Ernährungsminister Alois Rainer (CSU) kritisierte in einem Schreiben an das Finanzministerium, sie gingen „deutlich über die Empfehlungen“ der Finanzkommission hinaus. Auch Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hatte die bislang diskutierte Ausgestaltung abgelehnt, berichtete die „Bild“.
Berechnungen des Wirtschafts- und des Landwirtschaftsministeriums zufolge könnten nach dem bislang diskutierten Modell allein aus der Besteuerung von Erfrischungsgetränken rund zwei Milliarden Euro pro Jahr eingenommen werden. Eine aktualisierte Einnahmenschätzung nach Klingbeils Absage an die Besteuerung zuckerfreier Getränke liegt bislang nicht vor.
Offen bleiben auch weitere Details der geplanten Steuer. Zuletzt strebte die Bundesregierung eine Einführung bereits 2027 an. Ein konkretes Gesetz liegt noch nicht vor. Der Deutsche Brauer-Bund hatte vor einer kurzfristigen Einführung gewarnt. Hauptgeschäftsführer Holger Eichele sagte im Juli im Interview mit Getränke News: „Hier geht es allein um mehr Steuereinnahmen – auf Kosten einer Branche, die sich ohnehin in einer schwierigen Lage befindet.“ Der Verband fordert ausreichend Vorbereitungszeit und hält einen Start frühestens zum 1. Januar 2028 für realistisch.
Fest steht nach Klingbeils Klarstellung bislang nur die politische Absicht, zuckerhaltige Getränke zu besteuern. Welche Getränke konkret erfasst werden, welche Steuersätze gelten und wann die Abgabe eingeführt wird, bleibt Gegenstand der weiteren Beratungen.

























































































