Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die Berufung von Jägermeister gegen Selva Negra zurückgewiesen und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hamburg bestätigt. Das Urteil ist damit rechtskräftig. „Beide Instanzen sind unserer Auffassung gefolgt und haben bestätigt, dass Selva Negra nicht die Rechte von Jägermeister verletzt“, sagt Clemens Pfitzer, Partner der Stuttgarter Kanzlei KPW, der das Start-up in dem Verfahren vertreten hat.
Jägermeister war gegen Selva Negra gerichtlich vorgegangen, weil das Design dem Look von Jägermeister mit dem Emblem des Hubertushirsches zu ähnlich sei und damit die Markenrechte von Jägermeister verletze. Dieser Rechtsauffassung teilten die Richter nicht; sie sahen keine Ähnlichkeit in den Markenzeichen und damit auch keine gedankliche Verbindung zwischen ihnen. Auch eine Verwechslungsgefahr bestätigte das Gericht nicht. Es liege auch keine unlautere Nachahmung des Jägermeister-Etiketts vor, womit wettbewerbsrechtliche Ansprüche entfielen.
Das Urteil schaffe nicht nur Rechtssicherheit für Selva Negra, sondern mache auch für den Wettbewerb in der Spirituosenbranche deutlich, „dass das Markenrecht keinen generellen Motivschutz gewährt und kreative und eigenständige Marken Bestand haben können“, kommentiert Selva Negra den Ausgang des Prozesses.