Der Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure (BSI) hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das die geplante Erhöhung der Alkoholsteuer für Spirituosen um 20 Prozent rechtlich infrage stellt. Die AWB Law GmbH kommt darin zu dem Ergebnis, dass die zum 1. Januar 2027 vorgesehene Anhebung mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes und mit Unionsrecht nicht vereinbar sein dürfte.
Die Steuer soll von derzeit 13,03 auf 15,64 Euro je Liter reinen Alkohol steigen. Laut Gutachten würde sich dadurch das Verhältnis zur umgerechneten Biersteuer von rund 6,6:1 auf 7,9:1 erhöhen. Die Gutachter sehen keinen ausreichend gewichtigen sachlichen Grund für die zusätzliche Vergrößerung des Belastungsunterschieds zwischen Bier und Spirituosen.
Höhere Staatseinnahmen oder das Ziel der Haushaltskonsolidierung reichen nach der vom Gutachten ausgewerteten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allein nicht als Begründung aus. Ein gesundheitspolitischer Lenkungszweck müsse ebenfalls erforderlich und mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar sein. Die Gutachter verweisen auf den seit Jahren rückläufigen Spirituosenkonsum, einen Rückgang problematischer Konsummuster und den abnehmenden Alkoholkonsum unter Jugendlichen. Zudem führen sie mögliche Ausweichreaktionen der Verbraucher an.
Die Gutachter sehen außerdem einen Widerspruch zwischen dem Ziel höherer Steuereinnahmen und einem beabsichtigten Konsumrückgang. Sinkt der Konsum, verringert sich auch die Steuerbasis.
Rechtlich argumentiert das Gutachten, dass der Spielraum der EU-Mitgliedstaaten bei der Besteuerung an den Gleichbehandlungsgrundsatz und Art. 110 AEUV gebunden sei. Vergleichbare, miteinander konkurrierende Produkte dürften demnach nicht ohne objektive Rechtfertigung beliebig unterschiedlich belastet werden.
Der BSI fordert auf Grundlage des Gutachtens, die geplante Steuererhöhung zu streichen. Nach Angaben des Verbands wären auch spirituosenhaltige Mischgetränke mit vergleichsweise niedrigem Alkoholgehalt betroffen, weil die Besteuerung nicht allein vom Alkoholgehalt des fertigen Getränks abhängt.

























































































