Der Getränkefachgroßhandel leidet zunehmend unter der Corona-Krise. Das geht aus aktuellen Erhebungen des Branchendienstleisters Gedat Getränkedaten hervor. Während freilich Streckenlogistiker und Getränkemärkte weniger betroffen sind und manche sogar Zuwächse verzeichnen können, sieht es bei GFGHs, die auf das Gastro- und Veranstaltungsgeschäft fokussiert sind, seit Monaten düster aus (siehe Grafik unten).
Die Gastronomie ist per Verordnung geschlossen – folglich haben auch die Lieferanten zu leiden, da ihnen die Absatzkanäle wegbrechen. In der Politik scheint dies allerdings nicht überall anzukommen. Diesen Eindruck hat jedenfalls Dirk Reinsberg, geschäftsführender Vorstand des GFGH-Bundesverbands. „Ihr seid doch nicht betroffen“, heiße es da zuweilen. Dem setzt er entgegen: „Die Fachhändler dürfen handeln, aber sie können nicht handeln.“
Teilweise gelte das sogar für die Phasen zwischen den Lockdowns. Wie die Gedat-Zahlen dokumentieren, blieb die Zahl der Absatzstätten durchgängig unter dem Niveau der Vergleichsmonate 2019. Zurückzuführen ist das laut Reinsberg vor allem darauf, dass viele Gastronomie-Typen auch in diesen Monaten weiter geschlossen bleiben mussten wie etwa Discotheken, Bars oder Objekte in Sportstadien. Dabei sagten die Daten noch nicht einmal etwas über die verlorenen Mengen aus. „Viele Events oder zum Beispiel auch Messen, die weiterhin ausfallen, sind mit erheblichen Umsätzen verbunden“, so der Verbandschef.
Für viele Betriebe seit über vier Monaten „Stillstand“
Eines ist jedenfalls laut Reinsberg klar: So wie im Augenblick kann es für die Branche nicht weitergehen: „Wir haben Kollegen, die 70 bis 90 Prozent ihres Umsatzes im Außer-Haus-Geschäft erwirtschaften. Für die heißt es seit über vier Monaten ‚Stillstand‘. Das kann selbst ein gesundes Unternehmen kaum schaffen.“
Die staatlichen Wirtschaftshilfen könnten zwar prinzipiell Unternehmen über diese schwierige Zeit helfen, allerdings seien an manchen Stellen Grenzen formuliert worden, die bestimmte Betriebe ganz ausschließen. So beginnt die Antragsberechtigung überhaupt erst bei einem Umsatzausfall über 30 Prozent. Wer darunter liegt, geht leer aus.
Als weiteres Beispiel führt Reinsberg Betriebe mit mehreren Geschäftsfeldern an, deren Erträge prinzipiell miteinander verrechnet werden. So sorgte etwa die Behandlung der Brauereigasthöfe in den letzten Monaten immer wieder für Unmut: Zwar leben sie nicht allein von der Gastronomie, die zugehörigen Brauereien können aber die Verluste bei weitem nicht ausgleichen. Zusammen mit der fehlenden Öffnungsperspektive sorge dies für „Verunsicherung und Frust“, berichtet Reinsberg.
Branche braucht Fahrplan für den Re-Start
Einen Sieg hat die Branche allerdings in den letzten Tagen erringen können: Wie das Bundeswirtschaftsministerium in einem Schreiben von Ende Februar mitteilt, kann ab 1. März nun auch der Großhandel Wertverluste aus verderblicher Ware abschreiben. Besonders ins Gewicht fällt dabei Fassbier, das wegen des Ablaufs des Mindesthaltbarkeitsdatums vernichtet werden muss. Der GFGH-Bundesverband hatte wiederholt scharf kritisiert, dass die Sonderregelung zunächst nur für den Einzelhandel galt.
Trotz dieser Erleichterung verschlechtert sich die Lage der Branche zunehmend. Die Branche brauche endlich einen Fahrplan für den Re-Start, fordert Dirk Reinsberg. Dafür müssten allerdings weitere Parameter zur Risikobewertung herangezogen werden. „Wenn man allein an dem Inzidenzwert von 35 festhält, wird die Gastronomie nicht vor Ende April geöffnet“, glaubt der Verbandschef. „Und das ist wirtschaftlich nicht vertretbar.“
Die Gedat-Erhebung im Detail
In einer aktuellen Statistik hat die Gedat über die vergangenen Monate die Belieferung aller Objekte im Außer-Haus-Markt erfasst. Erwartungsgemäß sank deren Zahl mit Beginn des ersten Lockdowns am 19. März 2020 auf einen Schlag drastisch: Im April war ein Rückgang von rund 80 Prozent festzustellen. Die anschließende Erholung trat nach Ende des ersten Lockdowns ab Mai 2020 ein; im September erreichten die Zahlen ihren Höchststand.
Ein ähnliches Bild bietet sich seit dem Beginn des zweiten Lockdowns seit November 2020. Wieder stürzte die Anzahl der durch den GFGH belieferten Betriebe im Außer-Haus-Markt ab – und bis jetzt ist keine Entspannung in Sicht. Aktuelle Hochrechnungen der Gedat lassen für den Januar eher noch einen weiteren Rückgang erwarten.