Coca-Cola darf seinen Energydrink unter der Dachmarke weiter ungehindert verkaufen. Darüber hat ein mit dem Fall betrautes amerikanisches Schiedsgericht jetzt informiert. Die Coca-Cola Company und die Monster Beverage Corporation hatten ihren Streit im Oktober letzten Jahres vor die Richter gebracht.
Monster, an dem Coke Anteile hält, wollte verhindern, dass der Konzern – gegen eine frühere Vereinbarung – einen eigenen Energydrink auf den Markt bringt. Zwischen beiden Unternehmen gab es Meinungsverschiedenheiten über sprachliche Formulierungen in ihrem Vertrag. Das Schiedsgericht befand nun Ende Juni, Coca-Cola Energy bilde eine Ausnahme in der Vereinbarung über den Wettbewerbsausschluss.
Der Konzern darf nun seine Neuheit nicht nur in Märkten, wo sie bereits eingeführt ist, weiterhin distribuieren, sondern das Produkt auch in weiteren Ländern weltweit launchen. In Deutschland wurde Coca-Cola Energy im Mai dieses Jahres erstmals in den Handel gebracht.